Bei Stimmrechte an den „Stimmrechtsbevollmächtigten und bei eVoting – unbedingt Weisung erteilen!
Wenn Sie Ihr Stimmrecht dem HFA übertragen, brauchen Sie nichts weiter zu tun!
Da Hapimag wieder sehr stark für das eVoting Werbung macht und Sie vielleicht nicht dem HFA Ihre Stimme geben wollen sondern selbst abstimmen möchten, bitte beachten Sie Folgendes: (weitere Details zum eVoting hier)
Hapimag hätte die Möglichkeit gehabt, auch beim eVoting eine Stimmrechtsübertragung einen Aktionär vorzusehen. Dies wurde in der Vergangenheit bewußt nicht vorgesehen, eine Übertragung des Stimmrechts an den HFA ist somit bei eVoting gezielt nicht vorgesehen! Wir rechnen aber damit, dass diese Möglichkeit in Zukunft vorgesehen wird.
eVoting macht daher nur dann Sinn, wenn Sie zu jedem Punkt der GV auch ankreuzen mit
„Ja„, „Nein“ oder „Enthaltung“. Andernfalls stimmt der „Stimmrechtsbevollmächtigte“ immer im Sinne des VR.
Um aber hier die richtigen Entscheidungen treffen zu können, muss sich jeder Aktionär mit den Details des Geschäftsberichtes befassen. Der Kurzbericht, den jeder Aktionär bekommt, ist dabei kaum behilflich. Der HFA hat ein Team von Profis aus der Wirtschaft, die den ca. 60 Seiten Langbericht erhalten und durcharbeiten, um für die GV zu den richtigen Fragen und Entscheidungen beitragen zu können.
Sie bevollmächtigen den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, entweder per Formular oder per eVoting, dann erteilen Sie unbedingt Weisung! Kreuzen bei allen Traktanden „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ an. Unsere Vorschläge finden Sie im nachstehenden Bild :
Allgemeine Weisung: Stimmenthaltung, da er sonst alle weiteren Anträge von Aktionären schon im Keim ersticken kann.
Die Abwicklung des eVotings wird durch ein externes Unternehmen durchgeführt und Sie müssen diesem Unternehmen zuvor schriftlich eine Vollmacht erteilt haben (gilt dann als Dauerauftrag bis auf Widerruf). Die Abwicklung allerdings unterliegt keiner notariellen Aufsicht!