Hapimag Begriffe ABC

Begriffe von A – F

A

Abschreibung

ist die rechnerische Erfassung von Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände. Abschreibungsgründe sind: ruhender Verschleiß (z. B. durch Verwittern von Gebäuden); Gebrauchsverschleiß (z. B. durch Abnutzung). Diese Abschreibungsbeträge werden von den Hapimag-Aktionären mit der Jahresgebühr bezahlt. Sie machen mehr als die Hälfte der jährlichen Beiträge aus. (05/08)

Abschreibungsbeitrag

Beim Aktienrückkauf oder einer Aktienvermittlung von Altaktien wird von Hapimag ein Betrag von CHF 15,00 jährlich für einen gewissen Zeitraum einbehalten.
Es handelte sich um gestundete Abschreibungsbeträge, so Hapimag, die bis 1997 nicht erhoben wurden. Eigentlich hätte der Jahresbeitrag jährlich 15 CHF höher ausfallen müssen. Welche Überlegungen haben Hapimag wohl dazu bewogen?
Hat man damals nur aus Marketinggründen den Jahresbeitrag niedriger halten wollen? (11/08)

Adressen

Adressen von Aktionären: „Teilen Sie uns doch bitte die Adressen Ihrer Hapimag Bekannten mit!“, so lautet immer wieder unser Aufruf an alle Mitglieder im HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre und auch an alle anderen Aktionäre und Nutzer im Hapimag – System, die wir bisher kennen.

In unserer Vereinigung (erfasst nach dem österreichischen Vereinsgesetz unter ZVR 033085072) können sich die Eigentümer (Aktionäre) und Kunden der Hapimag AG organisieren. Wir wollen als Gemeinschaft von Aktionären wachsen und das können wir nur, wenn die möglichen Mitglieder zunächst einmal wissen, dass es uns gibt.

Eine Werbemöglichkeit war und ist, im Urlaub bei Hapimag im Gespräch mit anderen Urlaubern darauf hinzuweisen, dass es diesen Zusammenschluss von und für Aktionäre gibt. Wer Interesse zeigt, wird sich nach dem Urlaub wohl informieren und mit uns Kontakt aufnehmen, war unsere Hoffnung.

Leider machten wir eine andere Erfahrung. Wenn der Urlaub vorbei ist, wenn jeder wieder arbeiten geht bzw. im alltäglichen Trott ist, dann erlahmt das Interesse daran, wie sich innerhalb des Hapimag – Systems Verbesserungen erreichen lassen müssten. Da sind die Dinge des normalen Lebens einfach wichtiger.

Aus dieser Erfahrung heraus bitten wir darum, nicht nur über unsere Vereinigung zu sprechen, sondern die Adressen von Hapimag – Urlaubern zu notieren und uns mitzuteilen. Wir nehmen diese Angaben in unsere Datei und bringen uns unregelmässig in Erinnerung. So geschieht es auch mit allen Adressen von möglichen Hapimag – Nutzern, die wir erfahren.

Diese Adressaten bekommen einen Werbebrief, werden zu einem HFA – Mitgliedertreffen eingeladen und / oder erhalten einfach eine Ausfertigung unseres Mitgliederinfos HFA-Aktuell.

Von uns wird nicht notiert, wer uns Adressen möglicher Hapimag Aktionäre mitteilt. Jeder Adressat der uns wissen lässt, dass er an unseren Informationen kein Interesse hat, wird bei uns selbstverständlich wieder gelöscht. (01/13)

Adressenlöschung

Adressenlöschung: „§ 2 Der Verein bezweckt 1) Die Förderung der Hapimag-Idee, darunter ist die Möglichkeit durch Erwerb einer Mitgliedschaft bei der Hapimag AG., Baar, in einer der Ferienanlagen der Hapimag Urlaub zu machen. 2) Die Erfassung von Hapimag-Aktionären.“ so steht es in den Statuten des HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre, der nach dem österreichischen Vereinsgesetz unter ZVR 033085072 registriert ist.

Erfassung von Hapimag Aktionären macht für uns nur dann Sinn, wenn die betroffenen Personen sich über den Verein und seine Ziele informieren lassen wollen. Möglichst viele Hapimag Aktionäre sollen uns bei der Erhaltung und Verbesserung der genialen Hapimag-Idee unterstützen, so unser Wunsch.

Erfasst werden höchstens die Daten, welche wir auch bei einer Mitgliedschaft in unserem Verein erheben. Ganz überwiegend erhalten wir zunächst jedoch nur die Adresse, welche wir z.B. um die Telefonnummer ergänzen. Und wenn uns der oder die Betroffenen Mailadressen mitteilen, wird auch diese notiert und genutzt. Wenn wir als Hapimag Aktionär (HFA Wien, Partner-Nr. 0235000) auch Stimmrechtsvollmachten übertragen bekommen, notieren wir die Partner/Mitgliedsnummer, die Anzahl und den Nennwert der Aktien vom Vollmachtgeber.

Wer uns mitteilt, dass er von unserer Vereinigung nichts wissen will, dessen Adresse wird gelöscht. Wer uns mitteilt, dass er kein Hapimag-Aktionär (mehr) ist, wird gestrichen. Es genügt eine einfache Mitteilung. (01/13)

AGB’s der Aktienprodukte

Auf Grund der vielzahl der Produkte, die Hapimarkt auf den Markt gebracht hat, ist es beinahe unmöflgich, alle dafür geltenden AGB’s aufzulisten.

Hier haben wir eine Gegenüberstellung der wichtigsten aktienhältigen Produkte und deren AGB’s gemacht: Auch diese können im Einzelfall von Ihren AGB’s. die Sie seinerzeit erhalten haben, abweichen.

A- Aktie  –  Ferienaktie_21   –   Insider_Lifetime   –   Hapimag Classic

AGB’s im Vergleich (PDF)

Aktie

wird das Anteilsrecht (Artikel 622 ff. des Schweizer Obligationenrecht – OR) genannt, mit dem wir Partner als Miteigentümer der Hapimag an den Vermögenswerten der Unternehmung beteiligt sind. Der Inhaber einer Aktie ist demnach Mitbesitzer (Aktionär) einer Unternehmung. Üblicherweise ist er, der sog. Aktionär, auch am Gewinn der Unternehmung beteiligt. Für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet er (der Aktionär) nur bis zur Höhe seiner Einlagen.

Ist das bei der Hapimag auch so? Satz 2 des Artikel 622 OR legt u.a. fest, dass die Aktionäre nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet sind. Die Hapimag-Statuten regeln die Zahlung von Jahresbeiträgen nicht ausdrücklich. In den „Allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Hapimag“ oder den „Allgemeinen Bestimmungen für die Ferienaktie_21“ sind die Festlegungen über die Zahlung eines Jahresbeitrages. Aussagen über eine finanzielle Gewinnbeteiligung sind nicht zu finden!

Das Hapimag-Modell ist eben keine übliche Aktiengesellschaft!

Wo sonst zahlt der Aktionär noch zusätzlich jährlich einen Beitrag.

Das AG-Modell mit seinen vielen Kleinaktionären begünstigt aber die Machtfülle einer Konzernleitung.

Gerade deshalb ist kontrollierend und präventiv ein Zusammenschluss der Aktionäre erforderlich, so wie es im HFA – der Internationalen Interessengemeinschaft der Hapimag-Aktionäre – möglich ist. (11/08)

Aktienrückkauf

ein heikles Thema bei der Hapimag. Entgegen den früheren vollmundigen Versprechungen der Aktienverkäufer stockt der Rückkauf, Hapimag hat eine Rückkaufliste die in die Zigtausend geht. Schon im „Holiday extra“ vom Mai 2004 (Seite 10) bietet Hapimag eine Aktienvermittlung an. „Der verkaufende Partner stellt den Kurs. Zuerst werden die günstigsten Angebote berücksichtigt“ heißt es da. Diese Aktienvermittlung hat der Hapimag wohl nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Zu viele Aktionäre suchten sich selbst Käufer. Das ist der Hapimag nicht recht. Eine Strafgebühr („Beratungsgebühr“ wird es von der Hapimag genannt) von 500 CHF je Verkauf wird nun vom Verkäufer verlangt, wenn es ihm gelungen ist, einen Käufer für seine Aktien zu finden. Erbfälle, Verkauf im Verwandtenkreis oder an Partner sollen davon ausgeschlossen sein.

Statt dass die Hapimag-Geschäftsleitung über jeden privaten Aktienverkauf froh ist, weil er die Rückkaufliste entlastet, wird dieses Geschäft mit zusätzlichen Gebühren belastet. Ein merkwürdiges Geschäftsgebaren: man (will?) kann den Rückkaufwünschen der Aktionäre mit seiner eigenen Rückkaufverpflichtung nicht nachkommen, bestraft aber jeden Aktionär für dessen Eigeninitiative. (05/08)

Aktie_21

Aktie_21, Hapimagaktie_21 so nennt Hapimag nun den Anteil, den der Interessent kaufen kann. Früher waren es A-Aktien! Dann kam die neue Kreation als Ferienaktie_21 ins Gespräch. Damit haben wir uns als HFA schon befasst. Uns sind bisher keine anderen oder neuen Daten und Fakten dazu bekannt geworden.

 (siehe Ferienaktie_21) (11/08)

Aktionärsvereinigung

Warum? Kritiker steigen in einem gut geführten Unternehmen mit offener Kommunikation nicht gleichsam wie Phönix aus der Asche. Kritische Aktionärsinitiativen haben nur dann Erfolg, wenn in einer Gesellschaft etwas nicht mehr stimmt. Präziser: wenn sich Verwaltungsrat und Konzernleitung von den Vorstellungen der Aktionäre zu sehr entfernen. Wenn sie immer wieder Verluste zu verantworten haben und der Eindruck vorhanden ist, mit dem Geld der Aktionäre sei sorglos umgegangen worden, werde sorglos umgegangen, ja wenn der Aktionär sich betrogen fühlt.

Es hilft da wenig, diese Aktionärsvereinigungen zu verteufeln, man wird schon nach den Ursachen ihrer Resonanz fragen müssen. Zunächst hat der Aktionär rückwärts gewandte Motive, mit Erinnerungen und Bildern aus (vermeintlich) finanziell besseren Zeiten. Er will die Kontinuität bei Kosten und Urlaub. Er reagiert verärgert auf Einschränkungen seiner Rechte als Aktionär und als Urlauber. Er reagiert noch mehr verärgert, wenn ihm durch die Beschränkung seiner Rederechte die Möglichkeit genommen wird, diesen angestauten Ärger vorzubringen. Aktionärsvereinigungen sind eigentlich ein elementarer, sensibler Seismograf für oder besser gegen die bisherigen Neuentwicklungen. Diese haben aus der Sicht des Partners immer nur den Sinn, ohne Gegenleistung mehr Geld des Aktionärs aufzusaugen, um damit die Fehlentwicklungen in der Hapimag zu finanzieren. Der Erfolg der Aktionärsvereinigungen weist auf Defizite in der Führung der Hapimag hin. Abgehoben und herrisch. Richtig verstanden, gäbe es bei einem offenen System aber die Chance zur Selbstveränderung. Bisher gibt es kein Anzeichen dafür, dass die Hapimag diese Chance wahrnehmen will oder wird! (05/08)

Aktives Produkt

So bezeichnet Hapimag seine Ferienwohnrechtsprodukte, für die noch Jahresbeiträge in Rechnung gestellt und gezahlt werden.

Dies sind: 1.) A-Aktien; 2.) B-Aktien; 3.) Ferienaktie_21; 4.) Wohnplan und 5.) Ferienpass.

Bei Wohnplan und Ferienpass werden noch Jahresbeiträge fällig, solange jeweils noch Nebensaisonpunkte vorhanden sind. Wenn diese insgesamt zu Hochsaison-Punkten umgebucht wurden, entfällt der Jahresbeitrag.

Solange noch Nebensaison-Punkte verbucht und damit Jahresbeiträge fällig sind, gelten Wohnplan und Ferienpass im Hapimag-Sprachgebrauch als „aktiv“.

Auch für sie können dann noch Punkte in der jeweils von Hapimag einseitig festgesetzten Höhe hinzugekauft werden. (12/08)

Appartement-Kategorien

– Deluxe: teilweise größerer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht, plus ortsbezogen zusätzliche Infrastruktur und Serviceleistungen.

– Premium: teilweise größerer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht

– Komfort: durchschnittlicher Standard

– Budget: teilweise kleinerer Wohnraum oder unvorteilhaftere Lage als der Durchschnitt

(entnommen Hapimag-Erlebniswelten Nov.2009)

Die Kategorien-Einteilung wird durch die Resort Leitung zusammen mit den Länderverantwortlichen vorgenommen. Sie orientiert sich dabei primär an den bisher verzeichneten Erfahrungen mit Rückmeldungen und wird ca. alle zwei Jahre angepasst.

(Ergänzung nach den Angaben der Hapimag an eine Aktionärin von 04/2011)

B

Beitragspflichtiges Produkt

Hierunter werden alle Produkte der Hapimag verstanden, für die ein Jahresbeitrag zu zahlen ist.
In den meisten Fällen bezieht es sich auf die A-Aktie/B-Aktie/Aktie 21. Aber es gibt auch die sog. „Wohnpunktepakete“, das sind Ferienpass/Wohnplan auf denen Hochsaison- aber auch Nebensaisonpunkte verzeichnet sind. Solange in diesen Produkten Nebensaisonpunkte verzeichnet sind, ist auch ein Jahresbeitrag zu zahlen, der aber geringer als bei einer Aktie sein kann. Erst wenn keine Nebensaisonpunkte mehr verzeichnet sind, ist kein Jahresbeitrag mehr fällig und die Hochsaisonpunkte sind dann bis teilweise max. 2037 zu nutzen.
Auf Grund von Umwandlungen von Aktien in Residenz-Produkte könnte es sich auch hier um ein entsprechendes Produkt handeln, da der Jahresbeitrag im Kaufpreis enthalten sein kann. Es empfiehlt sich, dieses auf Grund des geschlossenen Vertrages nachzulesen bzw. sich bei Hapimag zu erkundigen.
Gegebenenfalls gibt es weitere Produkte, in denen es eine ähnliche Handhabung wie bei den „Residenz-Produkten“ geben könnte – hier ist der jeweilige Vertrag entsprechend zu prüfen bzw. sollte bei Hapimag nachgefragt werden, ob es sich um ein „beitragspflichtiges Produkt“ handeln könnte! (09/12)

Beratung in Punkteangelegenheiten

Der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre hat seine „entgeltliche“ Punktevermittlung „nur für HFA Mitglieder“ eingestellt. Unter dem Stichwort Klage sind die ausschlaggebenden Gründe dazu angegeben.
Die neu eingeführte „Beratung in Punkteangelegenheiten“ ist unentgeltlich und steht allen Aktionären offen. Wir wollen selbst den Anschein vermeiden, der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre sei Wettbewerber der Hapimag AG.
Testen Sie unser Beratungsangebot durch Kontakt mit: Hans-Joachim.Kuhl(09/12)

Beschwerde

Beschwerde nötig, wie geht man richtig vor? Hapimag schreibt einem Aktionär dazu: „Auch ermuntern wir Sie, in Zukunft sämtliche Beanstandungen stets unverzüglich an der Rezeption zu melden. So erhalten unsere Mitarbeiter vor Ort die Chance, eventuelle Probleme sofort zu beheben. Die Rezeption hat uns bestätigt, dass Sie sich anscheinend nie gemeldet haben. Somit ist es für uns äusserst schwierig im Nachhinein eine Regelung zu treffen.“ Der Aktionär hat darauf wie folgt geantwortet: „Ich habe mich unverzüglich (d. h. nach dem Frühstück – persönlich) an der Rezeption beschwert, werde allerdings dieses zukünftig schriftlich machen (mit Bestätigung der Rezeption), damit ich ein „Beweisstück“ im Bedarfsfall vorlegen kann.“ (11/09)

Bilanzierung

Hapimag ist eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG). Eine Schweizer AG muss nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Jahresrechnung erstellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Dies war zunächst nicht der Fall. Das konsolidierte Jahresergebnis wurde den Investitionsrücklagen zugeschrieben bzw. belastet (siehe Geschäftsbericht [Gb] 2000; Seite 26). Erst nachdem der damalige stellvertretende Vorsitzende des HFA vor den Schweizer Gerichten gegen diese Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse klagte, diesen Prozess in erster und sogar in zweiter Instanz gewann, erfolgt seit 2001 die Rechnungslegung nach der Internationalen Rechnungslegungsnorm IAS. Nun mußten Zahlen mit den wirklich entstandenen Ergebnissen offen ausgewiesen werden.

Im laufenden Geschäft von 1999 bis 31.12.2005 waren das insgesamt etwa CHF 46.042.000 (etwa Euro 30.690.000) Verlust (Umrechnungskurs durchschnittlich 1 = 1,50 CHF). (12/06)

C

Classic

Mit “Hapimag Classic” können sich Interessenten neuerdings beim Schweizer Time-Sharing Unternehmen Hapimag AG beteiligen.

“Hapimag Classic” ist der Erwerb einer Hapimag – Aktie, verbunden mit dem Wohnrecht in den über 55 Urlaubsanlagen. Das Wohnrecht einer Aktie wird in Punkten ausgedrückt, derzeit 60 Punkte je Aktie, die nach einer entsprechenden Laufzeit auch ohne Nutzung verfallen können.

Diese Beteiligung am Unternehmen – jeweils mit Wohnrechtnutzung – war  jahrzehntelang die A-Aktie, später die Ferienaktie_21 oder auch Aktie_21. Zwischendurch wurde Ähnliches unter dem Namen InsiderLifetime vertrieben.
Nun sind wir bei “Hapimag Classic” angekommen!

Time-Sharing PUR?     Wo bleibt dabei die geniale Hapimag – Idee?

Aktie und Wohnrechte

Bei der A-Aktie war das Wohnrecht unzertrennbar mit der Aktie verbunden, mit Erbrecht, Kündigung war nicht vorgesehen.

Für die Ferienaktie_21, auch Aktie_21 und InsiderLifetime war eine Kündigung des Wohnrechtes nach sieben Jahren möglich. Der Aktionär wurde für das Wohnrecht mit einem Betrag, angenähert an den inneren Wert der Aktie nach dem Geschäftsbericht des Vorjahres, für das Wohnrecht entschädigt. Für die Aktie gibt/gab es zudem den Nennwert von CHF 200 oder CHF 100.

Aufgepasst!

Das ist nun bei Hapimag Classic anders! Ist es eine Mogelpackung oder ein Trojanisches Pferd?

Der Kapitalbeitrag für das Wohnrecht verbraucht sich innerhalb der ersten sieben Jahre. Wer in dieser Zeit an Dritte verkauft, gibt alle Werte nur noch für die Restlaufzeit (der sieben Jahre) weiter. Wer danach verkaufen will, hat keinen wirklichen Gegenwert mehr anzubieten, Ende des siebenten Jahres ist Ende des Wohnrechts.

“Großzügig” lässt das Unternehmen eine Weitergabe innerhalb der von ihr definierten Familie zu.  Aber ansonsten ist der gezahlte Kapitalbetrag nach den sieben Jahren “futsch”!

D

Darlehen

So wird ein Teilbetrag der Kaufsumme bezeichnet, den Aktienerwerber bis ins Jahr 1999 bezahlten. Der Aktienpreis war damals in “Hapimag Aktie plus Darlehn” (CHF 1.100) aufgeteilt, er wird seitdem zusammengefasst als “Totalbetrag” bezeichnet. Diese Aufteilung begründet Hapimag: Im Hapimag System erfolgt die Finanzierung der Immobilien über Nominalwert, Agio und Investitionsanteil der Aktie. Damit der Aktionär nicht die gesamte Investition als Risikokapital einsetzen muss, gewährt er der Gesellschaft ein unkündbares, unverzinsliches Darlehn. Im Falle einer Liquidation (Konkurs) ist diese Darlehnsforderung gegenüber dem Aktienkapital privilegiert. Betriebswirtschaftlich stellen die Aktionärsdarlehen aber wirtschaftliches Eigenkapital dar, weil sie unverzinslich sind und gegenseitig auf die Kündigung verzichtet wird. (Angaben aus einem Hapimag-Brief des Jahres 2008) Es bleibt festzuhalten: Dieser Liquidationsschutz ist für den Aktienverkauf ab dem Jahr 2000 sowie bei der neu verkauften Ferienaktie_21 aufgegeben! (06/10)

Datenschutz

Mit der Aktion „Schreiber“ bekam dieser Begriff eine besondere Wertung für Hapimag. Man hatte sich ja angeblich unredlich in den Besitz von Aktionärsadressen gebracht. Wir, der HFA, bekommen alle Adressen zu möglichen Interessenten nur aus unserem empfehlenden Mitgliederkreis.

Um alle Aktionäre über unsere Vereinigung zu informieren, hat der HFA aber auch 2001 versucht, ein bezahltes Inserat im Holiday zu platzieren. Im Jahre 2002 wurde eine vertraglich vereinbarte Anzeige so verändert, dass sie keinen Erkennungswert mehr hatte. Weitere Versuche, eine vom HFA gestaltete auffällige Annonce zu schalten, hatten leider keinen Erfolg.

Selbst eine gutwillige, starke Aktionärsgemeinschaft ist der Hapimag-Führung offensichtlich zu bedrohlich. Unsere Absicht, innerhalb der Organisation für uns zu werben und die Hapimag-Idee zu stärken, findet kein Echo bei der Hapimag-Leitung. So werben wir nun in Zeitungsanzeigen, im Internet und auf von uns veranstalteten Aktionärstreffen für unsere Aktionärsgemeinschaft, die die ursprüngliche Hapimag-Idee fördern und unterstützen will. Wenn es dabei zur öffentlichen Kritik an der Hapimag-Führung kommt, ist dies ein Ergebnis des Managements der Hapimag. (05/08)

F

Feridence

eine damals neue Produktlinie der Hapimag. Beim Einführungspaket „Feridence“ konnte man für 3750,– CHF 140 Punkte erwerben, die 35 Jahre nicht verfallen und immer einsetzbar sind, in der Haupt- und Nebensaison. Im Jahre 2001 wurden 470 Feridence verkauft, im Jahr 2002 nur 100. Mit der Einführung neuer Produkte „Residenz“ und „Plus“ wird Feridence dann im Jahr 2003 eingestellt. Die Kosten für die Werbung zu diesem Produkt Feridence betrugen ca. CHF 9.000.000.–, so Dr. Stefan H. Schalch am 29. Juni 2002. Fazit: Aufwand für Werbung u.a. von 9 Millionen CHF für ca. 570 Feridence-Produkte.

Feridence, ein finanzielles Abenteuer, welches in einer Pleite endete. Diese Pleite mit 9 Millionen CHF (etwa 6 Millionen Euro) wird von uns Aktionären finanziert, ohne dass in der Konzernleitung (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung) dafür jemand verantwortlich gemacht wird (Quellen: Seite 11 des Hapimag-Geschäftsberichtes (GB) von 2001 und S. 17 des GB von 2002, Protokoll 2002 Seite 79). (12/03)

Ferienaktie_21

so nennt die Hapimag AG seit Mitte 2007 den Aktienanteil, den man als Neueinsteiger ins Hapimag-System erwerben kann.
In den Generalversammlungen der letzten Jahre gab es auch immer wieder die Hinweise, dass alle vorhandenen Aktienbesitzer der A-Aktie ein Angebot zur Umwandlung ihrer Anteile in die Ferienaktie_21 erhalten würden.
Der HFA hat sich mit der Umwandlung der A-Aktie in diese Ferienaktie_21 sehr intensiv schon 2008 befasst.
Die HFA-Vorstandsmitglieder waren und sind sich einig, dass sie einer Umtauschaktion ihrer eigenen Aktien nicht zustimmen werden, da Vorteile für den nutzenden Aktionär nicht erkennbar sind.
Aber das muss jeder Aktionär unter Abwägung der Daten und Fakten, sowie der persönlichen Interessen jeweils für sich selbst entscheiden.
Auf unserer Homepage ist im Archiv unser Aktuell vom August 2008 Nr. 4. Dort ist ein Vergleich der Allgemeinen Bestimmungen von A-Aktie und Ferienaktie_21 nachzulesen. (direkt zum Aktuell 04/2008)(11/10)

Flex Punktezukauf

Mit den Hapimag Punkteprodukten SELECT
und FLEX können Sie Ihren Mehrbedarf an Wohnpunkten abdecken  Die dabei verechneten Kosten per Punkt sind allerdings sehr hoch!

Flex High (60 Hochsaisonpunkte, einmal à CHF 720.-)
Flex Low (20 Nebensaisonpunkte, einmalig, à CHF 140.-)

Fremdvermietung

Ein umstrittenes Thema zwischen der Hapimag und den Aktionären. Hapimag schreibt dazu: Langfristige Fremdvermietung wird nur für Zeiträume vorgenommen, in denen eine Ferienanlage aufgrund der Erfahrungen der letzten zwei Jahre eine Wohnungsbelegung von weniger als 80 % aufweist. Mittelfristige Fremdvermietung realisiert Hapimag, wenn aufgrund der Buchungssituation jeweils drei Monate vor dem Buchungszeitraum mit einer Wohnungsbelegung von weniger als 80 % zu rechnen ist. Restwohnungen dürfen an fremde Gäste vermietet werden, wenn 10 Tage vor dem Buchungsbeginn noch keine Partnerreservation vorliegt (Frau Rüegger u. Frau Wassmann 19.01.2009).
Leer stehende Wohnungen kosten Geld. Fremdvermietungseinnahmen tragen dazu bei, die Ergebnissituation zu verbessern. Nebst Bodrum gibt es in Winterberg, Sörenberg, Mas Nou sowie Cefalu (noch für ein paar Jahre behördlich verpflichtet) eine Fremdvermietung (Herr Scholl 09.01.2009).
Eine vertretbare Regelung? Der zusätzlichen Nutzung muss der erhöhte Verschleiß gegenübergestellt werden.
Gehen Fremdmieter so pfleglich mit den Anlagen um, wie die überwiegende Anzahl der Aktionäre, die sich als Miteigentümer verpflichtet fühlen?
Werden die Fremdmieter an diesen Kosten beteiligt oder subventioniert der Aktionär mit seinen Jahresbeiträgen und Nebenkosten deren Urlaub?
Kann der Aktionär etwa die Wohnung als Fremdmieter günstiger nutzen, als bei Nutzung unter Anrechnung der Wohnpunkte?
Ziel der Hapimag sollte es werden, die Anlagen in Ländern und an Standorten zu betreiben, die immer eine Nachfrage und Wohnungbelegung der Aktionäre von über 80 % erhält. Dafür muss man natürlich bereit sein auf berechtigte Wünsche der Aktionäre einzugehen. (01/09)