Hapimag Begriffe ABC

Begriffe G – O

G

Generalversammlung (GV)

sie ist das höchste Organ der juristischen Person, der Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Auch in Österreich kennt man diesen Begriff Generalversammlung als höchstes Organ eine Aktiengesellschaft oder eines Vereins.

In Deutschland wäre die Hauptversammlung (HV, engl. general meeting) höchstes Organ einer Aktiengesellschaft.

Die GV oder HV ist das Gremium, in dem Verwaltungsrat und Konzernleitung den Eigentümern der Aktiengesellschaft, den Aktionären, gegenüber Rechenschaft über das jeweils zurückliegende  Geschäftsjahr ablegen muß. (05/2014)

Gerichtskostenrücklage

aus den HFA-Aktionärsabenden, aus Gesprächen mit Partnern, immer wieder heißt eine Frage in den Diskussionen: Brauchen wir eine Kriegskasse? Hat der HFA bisher schon eine Rücklage für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten? Man müsste doch auf dem Klageweg etwas erreichen, wenn man im Recht ist!
Zunächst einmal ist festzustellen, dass es bei den derzeit Aktiven im HFA durchaus eine gesteigerte Unwilligkeit gibt, sich den Anstrengungen, Mühen und Aufregungen eines Gerichtsverfahrens auszusetzen. Außerdem wird das jährliche Beitragsaufkommen der HFA-Mitglieder bisher dazu verwandt, einen immer größer werdenden Kreis an Hapimag-Partnern zu informieren und aufzuklären. Dafür werben wir immer wieder um die Angaben von Adressen. Dazu kommt die Einsicht, dass ein Gerichtsverfahren Kräfte bindet, die anders sicher besser eingesetzt sind. Keiner hat sich Aktien gekauft, um Prozesse zu führen. Niemand möchte mit Prozessen überzogen werden.
Dazu kommt eine entscheidende Frage der Einstellung: Muss der Eigentümer seinen Vermögensverwalter tatsächlich über die Staatsgewalt erst zum verantwortungsvollen Umgang mit dem fremden Vermögen zwingen?
Welche andere Möglichkeit gibt es, entscheidend einzuwirken? Jährlich einmal wird in einer Aktiengesellschaft (AG) den Aktionären Rechenschaft abgelegt. Dies gilt auch für die Hapimag. Wenn sich die Anteilseigner in einer Selbstorganisation zusammenschließen und als Eigentümer zu einem Block verschmolzen einen gewissen Umgang mit dem Vermögen vorschreiben, muss auch eine Veränderung erreichbar sein. Dazu sind keine Gerichtsverfahren nötig, wohl der Zusammenschluss einer großen Anzahl von einzelnen Eigentümern.
Der 1976 gegründete HFA -eine vereinsmäßig organisierte Aktionärsgruppe- bietet diese Plattform für einen Zusammenschluss an. Er vertritt seine Vereinsmitglieder in der Generalversammlung und nimmt auch Stimmrechtsvollmachten anderer Aktionäre an. (05/08)

H

Hapimag Options

Hapimag Options, so hieß es, sei die Lösung für die Zukunft. Hapimag Options sind nach den uns vorliegenden Informationen folgende Produkte:

  • Hapimag Shift: Der Erwerb Hapimag-Classic erfolgt zum Preis von CHF 3.430,– statt CHF 7.400,–
    -eine Kündigung kann dann nach 7 Jahren mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen
    -die AGB Hapimag Classic sind uns ja schon bekannt!
  •  Hapimag Change „A“: Es werden 60 Wohnpunkte/p.a. für 5 Jahre gutgeschrieben,wobei die Möglichkeit des Zusätzlichen Erwerbs von weiteren 60 Punkten/p.a. eingeräumt wird! Nach 5 Jahren ist damit die Aktie zurück zu geben bzw. ist der Besitz zu Ende und die restlichen Punkte können noch verwohnt/verkauft werden
  •  Hapimag Change „P“ : Der Aktienwert, der zugrunde gelegt wird, entspricht dem Substanzwert; wobei bezüglich der Umwandlung in Hoch- bzw. Nebensaisonpunkte evtl. rückständige Beträge noch zu verrechnen sind. Je nach Wunsch wird die Aktie in ca. 144 HS- bzw. 310 NS-Punkte umgewandelt, wobei keine Rückstände bestehen dürfen.
  •  Hapimag „Timeout“: Hier wird eine Aussetzung von Zahlung der Jahresgebühr sowie Gutschrift von Punkten für 3 Jahre ausgesetzt. Die verechnete Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 60,–.
    Dieses kommt für solche Aktionäre in Frage, die z.B. einen hohen Punktebestand haben oder deren Kinder/Enkel sich zur Zeit nicht in der Lage sehen, jetzt die Aktie zu übernehmen, aber dieses in 3 Jahren machen würden.

Hapimagaktie_21

Aktie_21, Hapimagaktie_21 so nennt Hapimag nun den Anteil, den der Interessent kaufen kann. Früher waren es A-Aktien! Dann kam die neue Kreation als Ferienaktie_21 ins Gespräch. Damit haben wir uns als HFA schon befasst. Uns sind bisher keine anderen oder neuen Daten und Fakten dazu bekannt geworden. (11/08)

Hauptversammlung

siehe Generalversammlung (GV) (05/2014).

Hoch- oder Hauptsaison

heißt im Hapimag-System die Ferienzeit, in welcher man mit seinen Aktienpunkten von A-Aktie und Ferienaktie_21 das in Punkten ausgedrückte Wohnrecht nutzten kann.
Man muss natürlich buchen und belegen können. Wohnungen dürfen nicht schon durch HapimagCard Gold oder Platin, durch Tandem Tours, Residenz oder Fremdvermietung besetzt sein. Früher gab es die Hauptsaison und die Nebensaison.
Die neueste Entwicklung (ab Mai 2010) besteht in einer Ausweitung und Dreiteilung der Hauptsaison.
Werden so die Preise für die Wohnungen wieder schleichend erhöht? Findet unter dem Mantel der neuen Saisoneinteilung (Seasons) erneut eine Entwertung unserer Wohnpunkte statt? (02/10)

I

Insider – Lifetime

nennt Hapimag nun sein Produkt, das seit dem 01. September 2012 die Ferienaktie_21 ersetzt.
Hier geht es zu dem Vergleich der Allgemeinen Bestimmungen von der A-Aktie über die Ferienaktie_21 zum neusten Produkt: 121104VergleichInsiderlifetime.pdf (12/12)

J

Jahresbeitrag

nennt Hapimag die jährlich neu festgesetzten Kosten, die unabhängig von der individuellen Nutzung der Ferienanlagen entstehen und nicht durch Nebenkosten abgedeckt werden. Zu diesem Jahresbeitrag gehören
– Kosten der allgemeinen und örtlichen Verwaltung inkl. des Reservationsdienstes,
– Steuern, Abgaben, Versicherungen, Miteigentumsspesen usw,
– Kosten für Reparaturen, Unterhalt, Ersatzbeschaffungen und die Gebäudebewirtschaftung. Diese ergeben sich aus den Abschreibungen (Abschreibungszeiträume werden erläutert),
– zusätzlich wird ein Betrag erhoben, der sich an den indexierten Anschaffungskosten der Ferienanlagen orientiert (max. 2 %). (entnommen der Basisinformation für Hapimag-Partner, Ausgabe Januar 2000)
Wie wird die saubere Buchung sowie ordnungsgemäße Verwendung dieser Gelder für die Aktionäre /Eigentümer nachvollziehbar und überprüfbar gesichert? (05/08)

K

Kategorien

– Deluxe: teilweise grösserer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht, plus ortsbezogen zusätzliche Infrastruktur und Serviceleistungen.
– Premium: teilweise grösserer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht
– Komfort: durchschnittlicher Standard
– Budget: teilweise kleinerer Wohnraum oder unvorteilhaftere Lage als der Durchschnitt
(entnommen Hapimag-Erlebniswelten Nov.2009)
Die Kategorien-Einteilung wird durch die Resortleitung zusammen mit den Länderverantwortlichen vorgenommen. Sie orientiert sich dabei primär an den bisher verzeichneten Erfahrungen mit Rückmeldungen und wird ca. alle zwei Jahre angepasst.
(Ergänzung nach den Angaben der Hapimag an eine Aktionärin von 04/2011)

Klage

Klage der Hapimag AG gegen den Hapimag Ferienclub für Aktionäre. Der HFA hatte im Mai 2011 in einem Werbeschreiben an uns bekannte Adressen Zahlen, Daten und Fakten aus dem Geschäftsbericht der Hapimag AG des Jahres 2010 zitiert und kommentiert. Dies passte der Hapimag AG nicht. Es sei nicht ausführlich und umfassend zitiert, es werde ein falscher Eindruck erweckt, so der Vorwurf.
Wir vom HFA haben uns dabei auf eine Auseinandersetzung über zulässige freie Meinungsäußerung eingestellt. Der Anwalt der Hapimag AG trug zu unserer Überraschung vor, dass der HFA durch seine “entgeltliche” Punktevermittlung Wettbewerber sei. Wir wollten es nicht glauben, aber das Gericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Dass Wettbewerber in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gegeneinander eingeschränkt sind, ist sicher richtig und nachvollziehbar.
Der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre hat sich nie als Wettbewerber zur Hapimag gesehen. Er ist eine Aktionärsvertretung, der seinen Mitgliedern helfen will, weil diese sich bei bestimmten Problemen von der Hapimag AG im Stich gelassen fühlen.
Wir haben nach dem Hinweis des Gerichts, wir seien als Wettbewerber anzusehen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die gesamten Kosten übernommen.
Wir wurden nicht verurteilt!
Die Generalversammlung unserer Aktionärsvertretung hat beschlossen, dass wir die „entgeltliche“ Punktevermittlung einstellen. Wir bieten nun eine Beratung in Punkteangelegenheiten an.
Testen Sie dieses Beratungsangebot durch Kontakt mit: Hans-Joachim.Kuhl@HFA-info.eu
(04/12)

Kurierdienst

so bezeichnet der HFA -Hapimag Ferienclub für Aktionäre seine Dienstleistung für die Aktionäre, die Ihm für die jährliche Generalversammlung der Hapimag Stimmrechtsvollmacht erteilen. Nur wer mitstimmt, entscheidet mit! Deshalb gibt es jährlich erneut den Aufruf des Hapimag Ferienclub für Aktionäre an der Generalversammlung (GV) der Hapimag selbst teilzunehmen.
Sie können oder wollen an der Generalversammlung (GV)der Hapimag selbst nicht teilnehmen, möchten Ihre Stimmrechte aber nicht verfallen lassen? Der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre bietet Ihnen an, Ihre Stimmrechte wahrzunehmen. Ihre Interessen werden von uns kritisch und sachgerecht vertreten!
Grundzüge der Übertragung einer Stimmrechtsvollmacht für den Kurierdienst!
Der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre ist Hapimag-Aktionär (Partner-Nr. 0235000). Er kann andere Aktionäre in der Generalversammlung (GV) vertreten. Sie müssen deshalb auf dem jeweiligen aktuellen Original-Formular „Anmeldung und Stimmrechtsvollmacht“ die Stimmrechtsübertragung an einen Aktionär ankreuzen und den HFA Wien, Partner-Nr. 0235000 eintragen.
Das Formular erhalten Sie jährlich mit der Einladung zur Generalversammlung von der Hapimag zugeschickt! Es ist zu unterschreiben und findet nur als Original Verwendung (keine Kopie! kein Fax! keine e-Mail!).
Wer uns seine Stimmrechtsvollmacht überträgt, soll ihn nutzten. Zur Erinnerung: Vor einigen Jahren hatte es Probleme mit den Postlaufzeiten von Deutschland und Österreich in die Schweiz gegeben. Damals waren viele Stimmrechtsvollmachten nicht pünktlich bei der Hapimag eingegangen!
Wer dem HFA die Stimmrechtsvollmacht überträgt, soll das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular sofort direkt an den HFA schicken. Es erleichtert die Überprüfung, ob wir auch wirklich alle Stimmrechte ausüben dürfen, die man uns übertragen hat.
Erfahrungswerte: Postlaufzeit des ausreichend frankierten Briefumschlages innerhalb Deutschland an das HFA-Büro – etwa zwei Arbeitstage, Postlaufzeit des ausreichend frankierten Briefumschlages aus allen europäischen Landern an das HFA-Büro – etwa vier Arbeitstage, Postlaufzeit des von der Hapimag beigefügten Freiumschlages aus Deutschland oder Österreich nach Baar in die Schweiz – keine verbindliche Angabe von Hapimag oder der Post!
Nach Haltung der Hapimag geht eine Verzögerung im Postlauf nur zu Lasten des Absenders. Aus dem Protokoll der Hapimag-Generalversammlung 2005: Man sei nur sicher, wenn man persönlich abgebe. Wir müssen mit unserem Kurierdienst auch die Abgabetermine einhalten und geben die Vollmachten persönlich ab.
Bitte schicken Sie Ihre Stimmrechtsvollmacht in einem ausreichend frankierten Umschlag umgehend nach dem Erhalt von der Hapimag ausgefüllt und unterschrieben an:
HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Deutschland
Für die Vertretung in der Generalversammlung der Hapimag ist die Vollmacht jedes Aktionärs einzeln erforderlich!
Wenn Sie Ihr Stimmrecht dem HFA übertragen, können Sie sicher sein, dass dieser ausschließlich parteiisch in Ihrem Interesse handelt und sich für Sie einsetzt. Selbstverständlich fließen in das Abstimmungsverhalten auch die Fragen und Kritik der HFA-Mitglieder und die uns bekannten Erfahrungen aus Kontakten mit den Aktionären während eines Jahres mit ein. (02/12)

N

Nebenkosten

werden für jede Ferienanlage pro Saison aufgrund der erwarteten Aufwendungen festgesetzt und periodisch an geänderte Kostenverhältnisse angepasst. Es sind im Hapimag-System die Kosten (für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Reinigung, Wäsche, Müllbeseitigung, Nebenanlagen, Grundstückspflege, Sicherheit u. Wachdienste usw.), die durch die Benutzung und den Betrieb der Ferienwohnungen entstehen, soweit sie nicht schon durch den Jahresbeitrag abgedeckt sind.
Warum gab es eigentlich in den letzten Jahren so unerklärlich hohe Steigerungen? (05/08)

Nebensaison

heißt im Hapimag-System die Zeit, in der man mit den Aktienpunkten von B-Aktien (B-Punkte), Ferienplan und Wohnpässen (Nebensaisonpunkte), das in Punkten ausgedrückte Wohnrecht nutzen konnte. Sinn und Zweck von Nebensaisonpunkten war/ist die Nutzung und Belegung der Resorts in nachfrageschwachen Zeiten sowie deren Betriebsrechnung im Interesse aller Aktionäre zu verbessern.
Für dieses Ziel habe man die Nebensaisonzeiten in einigen Resorts reduzieren müssen, außerdem wurden die Stadtresidenzen in die Betrachtung einbezogen, so heißt es bei der Hapimag. Die Städte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und weisen nun ebenfalls Saisonzeiten aus oder haben eine Ganzjahres-Hochsaison. Die Einschränkungen seien für Inhaber von Ferienpässen und Wohnplänen vertretbar, da sich deren Nebensaisonpunkte mit Zahlung der Jahresbeiträge in Hochsaisonpunkte wandeln.
Für B-Aktieninhaber wird nur angegeben, diese zahlten auch einen wesentlich niedrigeren Jahresbeitrag.
Wo bleibt bei der Einschränkung für diese Miteigentümer gleichzeitig das faire Umtauschangebot von B-Aktienin die A-Aktie oder die Ferienaktie_21? – Daten und Fakten aus einem Hapimagschreiben an einen Aktionär im Okt. 09 (02/10)

O

OPTIONS, Ausstieg aus Hapimag

Hapimag Options, so hieß es, sei die Lösung für die Zukunft. Hapimag Options sind nach den uns vorliegenden Informationen folgende Produkte: (Stand 31. 12. 2014)

Hapimag Shift: Der Erwerb Hapimag-Classic erfolgt zum Preis von CHF 3.430,– statt CHF 7.400,–. Alle bestehenden Aktien werden in Classic umgewandelt.
-eine Kündigung kann dann nach 7 Jahren mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen
-die AGB zur Hapimag Classic sind uns ja schon bekannt!

Hapimag Change „A“:
Mit Hapimag Change Annual haben Mitgliedern mit aktienhaltigen Produkten die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft zeitnah zu beenden.

  • Voraussetzung ist, dass Sie aktienhaltige Produkte besitzen, die vor mindestens sieben Jahren gezeichnet wurden.
  • Sie können Change Annual für einen Teil oder für alle Ihre Aktien beantragen.
  • Sie bezahlen für die betreffenden Aktien in den nächsten vier Jahren keine Jahresbeiträge mehr.
  • Anstelle der Wohnpunkte aus der Aktie erhalten Sie das Punkteprodukt Hapimag Select High 4.Mit diesem Produkt werden Ihnen während vier Jahren jährlich 60 Wohnpunkte gutgeschrieben.(ursprünglich waren es noch 5 Jahre)
  • Im Gegenzug zum Punkteprodukt geben Sie Hapimag ein Kaufrecht an Ihrer Aktie. Sie bleiben Aktionär mit allen Rechten.
  • Sobald Hapimag das Kaufrecht ausübt, verlieren Sie Ihre Aktionärsrechte und beenden Ihre Mitgliedschaft.
  • Ihre noch vorhandenen Wohnpunkte bleiben selbstverständlich erhalten und sind innerhalb der jeweils gültigen Frist einlösbar.
  • – Mit Ihren bestehenden Wohnpunkten machen Sie weiterhin wie gewohnt Ferien mit Hapimag.

Hapimag Change „P“ : Der Aktienwert, der zugrunde gelegt wird, entspricht dem Substanzwert; wobei vor der Umwandlung in Hoch- bzw. Nebensaisonpunkte evtl. rückständige Beträge zunächst gegengerechnet werden. Je nach Wunsch wird das verbleibnenden Guthaben dann in HS-Punkte  bzw. NS-Punkte umgewandelt, Hapimag rechnet derzeit für einen HS-Punkt 15.- CHF.
Umwandlung einer Aktie (ohne Rückstände) in 110 HS- oder 245 NS-Punkte.

Hapimag „Timeout“: Hier wird die Zahlung der Jahresgebühr sowie Gutschrift von Punkten für 3 Jahre ausgesetzt. Die verechnete Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 60,–.
Dies kommt für solche Aktionäre in Frage, die z.B. einen hohen Punktebestand haben oder deren Kinder/Enkel sich zur Zeit nicht in der Lage sehen, jetzt die Aktie zu übernehmen, aber dieses in 3 Jahren machen würden.