HFA-Generalversammlung

Wegen Corona kann unsere Generalversammlung am 21. März nicht wie üblich und geplant stattfinden!

Das Österreichische Corona Ausnahmegesetz für Vereine erlaubt daher eine von den Statuten abweichende Durchführung  der Generalversammlung.

Auf Grund der Pandemie hat unser Hotel in Wien voraussichtlich noch bis mindestens 25. März geschlossen und daher unsere Buchungen und Reservierungen für die geplante GV storniert worden. Außerdem wäre es den Mitgliedern derzeit nicht zumutbar, zu einer GV persönlich anzureisen.

Das Covid Ausnahme-Gesetz ermöglicht nun zwei Vorgangsweisen für die Abwicklung der GV.

  1. Die GV kann bis spätestens zum Jahresende 2021 verschoben werden und dann (hoffentlich) wie üblich mit persönlicher Anwesenheit  und Abstimmung durch die Teilnehmer vor Ort stattfinden.
  2. Die GV kann virtuell stattfinden. Falls (wie in unserem Fall gegeben) auch eine virtuelle Durchführung der Generalversammlung nicht möglich oder zweckmäßig ist, kann der Vorstand  für Angelegenheiten, die einer Beschlussfassung durch die Generalversammlung bedürfen, die Durchführung einer schriftlichen Abstimmung (Papierform oder E-Mail) der Mitglieder anordnen, auch wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.

Im Vorstand gibt es eher eine Tendenz zu einer Verschiebung. (2021/01)

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