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Textfassung zur Übersetzung
An alle Hapimag Aktionäre! im Januar 2024

Betreff: unser HFA-Aktuell vom Januar / Februar 2024

Sehr geehrte Hapimag-Aktionärin, sehr geehrter Hapimag-Aktionär,
in unserem anliegenden HFA-Aktuell 01/2024 für Januar/Februar 2024 haben wir einige gravierende Erfolge der Arbeit unserer Aktionärsgemeinschaft in den letzten Jahren angegeben.
Es sind Erfolge, die wir natürlich nur mit der Unterstützung von vielen Aktionären erreichten.
Wir werben immer wieder um Unterstützung durch eine Mitgliedschaft in unserer Aktionärsgemeinschaft sowie die Erteilung von Vollmachten zu den jährlichen Generalversammlungen.

Sie wissen es doch: Die Hapimag AG unterliegt NICHT
der Schweizer Finanzmarktaufsicht, die einzige Kontrolle sind wir als Aktionäre!

Künstliche Intelligenz – auch für Hapimag
Der HFA informiert sich aus zahlreichen Kanälen über Hapimag. Was wäre da naheliegender, als auch einmal bei der Microsoft KI eine Anfrage zu den Vorteilen von Hapimag zu stellen.
Folgende Auflistung bringt einige gute Argumente.
Sie werden nachfolgend unverändert wiedergegeben:

Die Vorteile von Hapimag sind:
1. Flexibles Reisen: Als Hapimag-Mitglied können Sie in über 50 Ferienanlagen weltweit zu einem festen Preis unterkommen. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Netzwerks von Ferienwohnungen zu reisen und Ihre Unterkunft nach Ihren eigenen Wünschen zu gestalten.

2. Hohe Qualität: Hapimag-Ferienwohnungen sind in der Regel hochwertig ausgestattet und bieten Annehmlichkeiten wie Küchen, Wohnzimmer, separate Schlafzimmer und oft auch Zugang zu Freizeiteinrichtungen wie Pools, Fitnessstudios und Wellnessbereichen.

3. Langfristige Rentabilität: Als Hapimag-Mitglied können Sie Ihre Mitgliedschaft vererben, verkaufen oder weitergeben, was Ihnen langfristig finanzielle Vorteile bringen kann.

4. Mitgliedervorteile: Hapimag bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen wie zum Beispiel Rabatte auf Dienstleistungen vor Ort, kostenlose Kinderbetreuung, Sonderangebote und die Möglichkeit, an exklusiven Veranstaltungen teilzunehmen.

5. Umweltfreundlich: Hapimag setzt sich aktiv für Nachhaltigkeit ein und bemüht sich, umweltfreundliche Geschäftspraktiken zu fördern. Sie unterstützen Projekte für erneuerbare Energien und unterhalten eine eigene Stiftung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Bei dem Stichwort „1. Flexibles Reisen“ gibt es von der KI wohl eine Ungenauigkeit, die Unterkunft ist nicht unbedingt nach eigenen Wünschen zu gestalten.
Bei „5. Umweltfreundlich“ kennen wir keine eigene Stiftung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Treffen bei allen anderen Punkte die Aussagen nicht voll ins Schwarze?

Wir werben selbstverständlich schon heute für die Stimmrechtsübertragung an den HFA zur kommenden Hapimag Generalversammlung, die 2024 erstmals in Interlaken stattfindet.

Ihre HFA-Mitgliederbetreuung

HFA-Aktuell 1/2024
Wichtig zu wissen:

einige Erfolge unserer bisherigen ehrenamtlichen Arbeit

Nur durch die Unterstützung mit vielen Aktionärsvollmachten haben wir in den letzten Jahren durchaus einiges erreicht. In den Hapimag Generalversammlungen (GV) sprechen wir als Gemeinschaft der Kapitalgeber die Themen an – wenn nötig immer wieder und für den Verwaltungsrat nervend – die unseren Mitgliedern und vielen anderen Aktionären unter den Nägeln brannten und brennen. Die Schweizer Hapimag AG ist eine Aktiengesellschaft, deren Anteilsinhaber (Aktionäre – Kapitalgeber) vornehmlich auch ihren Kundenkreis darstellt. Bei 104.327 Aktionären (Stand: 31.12.2022) und 238.000 Aktien sowie der Besonderheit des Hapimag-Systems ist davon auszugehen, dass es alles Kleinaktionäre sind. Damit gibt es keinen gebündelten Einfluss, wie etwa von einem Großaktionär. Die Leitung der Aktiengesellschaft kann nach Gutdünken entscheiden.
1976 gründete sich in Wien der “Hapimag-Ferienclub Austria – HFA Wien” als Aktionärsgemeinschaft. Um die Jahrtausendwende neu aufgestellt gab es den Zusammenschluss des österreichischen “HFA Wien” mit der “Interessengemeinschaft (IG) Hapimag-Aktionäre Schweiz” und der “Deutschen Aktionärsinitiative Hapimag -Kritische Aktionärsgemeinschaft (DAHapiKa)” zum heutigen HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre. ☼

Wir bitten alle Hapimag-Aktionäre, auch alle HFA-Mitglieder:
in 2024: Vollmacht erteilen!
Die Hapimag-Generalversammlung findet am Samstag den 27. April 2024 in Interlaken statt. Mit der Einladung zu dieser Veranstaltung, etwa Mitte März bis Anfang April 2024, erhalten alle Aktionäre auch von der Hapimag AG den Vordruck um eine Vollmacht zu erteilen.
Wir werben um die Stimmrechtsvollmacht
“an einen bevollmächtigten Dritten” für
Name: HFA, Mitgliedernummer: 0 235 000, Adresse: Wien
Um den HFA-Kurierdienst zu nutzten, bitte Vordruck an:
HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen

Bemerkenswerte Erfolge
Verluste aufgedeckt.
Verluste muss der Hapimag-Konzern seit 1999 offen ausweisen. Der damalige stellvertretende Obmann des HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre hat eine Klage gegen die Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse in zwei Instanzen vor den Schweizer Gerichten gewonnen.
Bis dahin bekamen die Aktionäre jährlich ein ausgeglichenes Ergebnis vorgelegt. Verluste wurde einfach aus Rücklagen gedeckt und das Jahresergebnis mit einer „NULL“ dargestellt. Im laufenden Geschäft waren in den Jahren von 1999 bis 2005 insgesamt CHF 46,042 Mio (etwa Euro 30,690 Mio) Verluste entstanden. ☼

Wohnpunkte zukaufen
Die Hapimag-Wohnpunkte (Wohnberechtigungen) haben eine Laufzeit von 5 Jahren und derzeit zusätzlich eine Auslaufzeit von einem Jahr und vier Monaten, damit insgesamt weiteren 16 Monaten.
Schon länger wurde vom HFA kritisiert, dass immer mehr Wohnpunkte der Aktionäre verfallen, weil Aktionäre diese Wohnberechtigungen krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen selbst nicht nutzen konnten. Deshalb wurde vom HFA eine Punktevermittlung zwischen Aktionären angeboten. Für dieses ehrenamtliche Engagement wurde der HFA von der Hapimag AG verklagt und musste seine Tätigkeit in eine „Beratung in Punkteangelegenheiten“ umstellen. Gleichzeitig war wohl auch im Unternehmen die Einsicht gewachsen, dass der „Dienstleister“ Hapimag AG handeln muss. So wurde bei der Hapimag AG die Punkteplattform eingeführt. Aktionäre, die ihre Wohnpunkte (Wohnberechti-gungen) nicht selbst nutzen, können nun diese Punkte anderen Hapimag-Aktionären zum Kauf anbieten.
Wir betrachten die Möglichkeit, im System Punkte von anderen Aktionären kaufen zu können, als einen Erfolg unseres Vereins. ☼

Wechsel der Prüfungsgesellschaft
Als Aktiengesellschaft muss der jährliche Geschäftsabschluss der Hapimag AG von einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft geprüft und testiert werden. Wir vom HFA haben gemeinsam mit anderen Aktionären kritisiert, dass die KPMG als eine Art Dauerauftrag diese Aufgabe jahrelang erneut übertragen bekam.
Dabei ist zu bemerken, dass der ehemalige CEO und spätere Verwaltungsrat Kurt Scholl vorher bei KPMG beschäftigt war. Durch eine von uns angeregte Statutenänderung, die eine überwältigende Mehrheit bekam, konnte ein regelmäßiger Wechsel der Prüfungsgesellschaft erreicht werden. Nun ist nach den Statuten ein Wechsel mindestens alle sieben Jahre erforderlich.
Auch hier betrachten wir diese von uns initiierte Statutenänderung durchaus als einen Erfolg unserer Arbeit. ☼

Einrichtung Hapimag – Marktplatz
Aktien sind Kapitalanlagen, sie werden mit allen Rechten und Pflichten Teil eines Erbes, auch Hapimag – Aktien.
Schade, dass Kinder und Enkel sich den vermeintlich moderneren Urlaubsgewohnheiten anpassen wollen und den Vorteil dieser genialen Hapimag – Idee ausschlagen. Jetzt geht es darum allgemein vertretbare Lösungen zu finden. Hapimag hat sich jahrzehntelang nicht um dieses Problem gekümmert.
Erst nachdem auf unsere Anregung hin Aktien eingezogen wurden (in 2015, Reduzierung von 273.250 Aktien auf 238.000 Aktien) wuchs bei der Hapimag AG langsam die Erkenntnis, dass Aktionären, die Aktien abgeben möchten, geholfen werden muss. Verzweiflungsangebote auf den verschiedensten Kanälen schaden dem Ruf des Unternehmens. Das Problem lässt sich sicher auch nicht mit einem weiteren Aktieneinzug lösen. Das würde eine Abwärtsspirale in Gang setzten, die über „kurz oder lang“ zur Systemzerstörung führt.
Auch wenn es ein wenig gedauert hat, nun können abgabewillige Aktionäre ihre Aktien seit Herbst 2021 auf dem Marktplatz anbieten.
Dieser Marktplatz ist eine Programmierung auf der Hapimag-Homepage.
Wir betrachten diese Möglichkeit, im System Aktien anzubieten und von anderen Aktionären kaufen zu können, als einen Erfolg unseres Handelns. ☼

Sonderprüfung
Der HFA hat auch zur Prüfung der Ressortverkäufe mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand eine Sonderprüfung initiiert.
Mit den neuen Verwaltungsräten konnte diese als freiwillige Prüfung zum Abschluss gebracht werden. Aufklärung und Umstellung interner Abläufe, damit solche Vorgänge nicht wieder passieren, war das wichtigste Ergebnis der freiwilligen Sonderprüfung.
Wenn für die Zukunft ein solches schädliches Handeln zu Lasten der Aktionäre ausgeschlossen ist, dann wollen wir dies auch als Erfolg unserer Arbeit betrachten. ☼

Wechsel im Verwaltungsrat
Der HFA hat in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Punkten berechtigte Kritik eingebracht.
So zu den fehlenden Möglichkeiten zur Nutzung von Wohnpunkten durch andere Aktionäre, bei den Aktien eine fehlende Verantwortung des Unternehmens für abgabewillige Aktionäre.
Wir rechnen dazu auch die mühsame Beschaffung von Mehrheiten in der Hapimag Generalversammlung für die Statutenänderung zum regelmäßigen Wechsel der Prüfungsgesellschaft in Anlehnung an internationale Standards.
Festzustellen ist, in der Besetzung des Verwaltungsrates erfolgte 2020 ein bedeutender Austausch.
Wir betrachten es durchaus als gravierenden Erfolg, dass wir diese Entwicklung durch unsere berechtigte Kritik angestoßen haben. ☼

Wenn im Geschäftsablauf oder auch nach internationalen Standards Missstände vorhanden sind, müssen diese zunächst als tatsächliche Fehlentwicklungen erkannt und benannt werden. Es war und ist mit einigem Aufwand verbunden, bei den Hapimag-Aktionären um Vollmachten für die jährlichen Generalversammlungen zu werben.
Wir bündeln dann diese Stimmen!
Nur mit der Unterstützung vieler Aktionäre ist es uns vom HFA gelungen, diese notwendigen Veränderungen und Verbesserungen herbeizuführen. Die Stimmenanzahl in der Generalversammlung der Hapimag AG ist auch die Rückendeckung für unsere Arbeit im Jahresverlauf, bei Gesprächen oder wenn wir Hinweise, Anregungen oder Anträge einbringen, um die Umsetzung der Hapimag-Statuten anzumahnen! ☼

www.Hapimag-Ferienclub.info
so lautet die Homepage des HFA Wien.
Wir versuchen auf der Homepage in unserem HFA-ABC einige Begriffe der Hapimag AG zu erklären.
Abschreibungsbeitrag:
Beim Aktienrückkauf oder einer Aktienvermittlung von Alt-Aktien wird von der Hapimag AG ein Betrag von CHF 15,00 jährlich für einen gewissen Zeitraum einbehalten.
Es handelte sich den gestundeten Abschreibungsbeitrag, so die Hapimag AG, die bis 1997 nicht erhoben wurden.
Eigentlich hätte damals der Jahresbeitrag jährlich CHF 15,00 höher ausfallen müssen.
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Abschreibung ist die übliche rechnerische Erfassung von Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände. Abschreibungsgründe sind: ruhender Verschleiß (z. B. durch Verwittern von Gebäuden); Gebrauchsverschleiß (z. B. durch Abnutzung). Diese Abschreibungsbeträge werden von den Hapimag-Aktionären mit der Jahresgebühr bezahlt. Sie machen mehr als die Hälfte der jährlichen Beiträge aus. ☼

Ende der nur zur Übersetzung gekürzten Textfassung.

Aktuell 1/2024

Unser HFA-Aktuell 01/2024 vom Januar / Februar 2024 ist mit einem Anschreiben an alle HFA-Mitglieder und alle Hapimag-Aktionäre, die wir kennen und per Post erreichen, unterwegs.

Im Anschreiben geben wir das durchaus interessante Ergebnis unserer Anfrage an eine künstliche Intelligenz (KI) über die Hapimag AG zur Kenntnis und weisen auf unsere HFA Treffen im März 2024 hin.

Im Aktuell 01/2024 erläutern wir unsere bisherige erfolgreiche ehrenamtliche Arbeit zu folgenden Schwerpunkten: Verluste aufgedeckt, Zukauf von Wohnpunkten, regelmäßiger Wechsel der Prüfgesellschaft, Hapimag-Marktplatz für Aktien, Sonderprüfung, Wechsel im Verwaltungsrat.

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