Hapimag Generalversammlung 2022
Für die 58. ordentliche Generalversammlung der Hapimag AG hat der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre als größte Hapimag Aktionärsvereinigung bei allen Hapimag-Aktionären wieder um Vollmachten geworben.
Die in unserem Verein und für unsere Gemeinschaft tätigen Fachleute haben den Geschäftsbericht 2021 mit der erforderlichen Distanz, aber dennoch wohlwollend kritisch durchgesehen.
Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen hat der HFA in der GV 2022 wie folgt abgestimmt:
Traktandum 1) Genehmigung Lagebericht usw.: HFA Zustimmung JA
Traktandum 2) Genehmigung Einzelabschluss: HFA Zustimmung JA
Dabei möchten wir nachdrücklich der Hoffnung Ausdruck geben, dass mit den Gewinnen die Anstrengungen verstärkt werden, den Renovierungsstau zu beheben.
Traktandum 3) Entlastung der VR-Mitglieder: HFA bei allen fünf Vorschlägen JA
Traktandum 4)
4.1) Festlegung auf vier Mitglieder: HFA NEIN (Wenn wir es entscheiden könnten, drei VR ohne CEO, fünf VR mit CEO)
Hierzu ist zu erläutern: Wir vom HFA haben den CEO 2020 bei seiner Wahl in den Verwaltungsrat unterstützt. Es war damals sicher der richtige Schritt, um die notwendigen personellen Veränderungen im Verwaltungsrat zu befördern. Dabei ist und war Voraussetzung, dass der Hapimag – Verwaltungsrat mit fünf Personen besetzt ist und bleibt.
Dies wurde 2021 geändert, der Verwaltungsrat wurde auf drei Personen reduziert.
Sicher ist auch ein Verwaltungsrat mit drei Personen für ein Unternehmen wie die Hapimag AG ausreichend, dann muss eine strikte Trennung zwischen Aufsichtsorgan und operativer Ebene bestehen.
Geht es hier nicht auch um die Machtfrage? Bei drei oder vier Verwaltungsräten (VR) muss der CEO selbst als Mitglied im Verwaltungsrat nur eine Person, nämlich den Verwaltungsratspräsidenten (VRP) überzeugen. Bei drei VR muss er ganz offensichtlich nur einen weiteren VR für seine Position überzeugen; bei vier VR ist zu berücksichtigen, dass der VRP bei Stimmengleichstand den Ausschlag gibt.
Eine solche Konstellation ist nur in der Schweiz zulässig. In der BRD ist es verboten, dass Vorstand und Aufsichtsrat eine Person sind. Sich selbst zu beaufsichtigen ist damit ausgeschlossen.
4.2) Wahl VR Frensch: HFA Enthaltung (Frau Frensch war zu einem persönlichen Gespräch mit Vertretern der größten Hapimag – Aktionärsvereinigung nicht bereit)
Hierzu ist zu erläutern: Schon seit Jahren versucht der HFA als größte Hapimag Aktionärsvereinigung mit den Kandidaten für den Verwaltungsrat (VR) vor der Wahl persönlich Kontakt aufzunehmen.
Wir hatten vor seiner Wahl in den VR persönlichen Kontakt mit dem damaligen Kandidaten Philipp Ries. Vor ihrer Wahl in den VR hatten wir persönlichen Kontakt mit Frau Dr. Hehli-Hidber. Selbstverständlich hatten wir auch vor der Wahl von Hassan Kadbi in den VR mit ihm persönlichen Kontakt. Auch mit der HFA-Kandidatin Frau Ruth Steimann haben wir vor ihrer damaligen Wahl in den Geschäftsprüfungsbeirat Kontakt gehabt und konnten deshalb ihre Wahl in den VR nachdrücklich unterstützen. Wegen der „Hoch“-zeit der Corona-Epidemie konnten wir damals mit dem VR-Kandidaten Lukas Kreienbühl nur mailen bzw. telefonieren.
Wir haben diese Kandidaten in den Gesprächen ausführlich über unsere Sichtweise zur Hapimag-Idee informiert und gebeten, bei ihren Entscheidungen die Befindlichkeiten der Aktionäre mehr zu berücksichtigen, als der alte Verwaltungsrat.
Frau Frensch war zu einem persönlichen Gespräch mit Vertretern der größten Hapimag – Aktionärsvereinigung nicht bereit – deshalb Enthaltung durch den HFA.
Traktandum 5) Wiederwahl Revisionsstelle: HFA Zustimmung JA
Weisung zu Zusatz- und Änderungsanträgen:
Entgegen Verwaltungsrat