Hapimag Begriffe ABC

Begriffe P – Z

P

Pfennigskram

oder Groschenklauberei nannte man früher kleinere Beträge, als Deutschland noch in Pfennig und DM und Österreich noch in Groschen und Schilling rechnete. Heute sind es Cent und Euro. Kleinbeträge machen den überwiegenden Anteil unserer HFA-Kosten aus. Wegen dieser Kosten für den allgemeinen Bürobetrieb und für unsere Mitgliederwerbung erheben wir einen Jahresbeitrag im Gegenwert etwa eines Hapimag-Wohnpunktes. Wir glauben, dass dieser geringe Jahresbeitrag keinen Aktionär davon abhalten wird, Mitglied im HFA zu werden.
Wir werben mit Infoblättern, dabei entstehen Papier- und Druckkosten, manchmal auch Kopierkosten. Wir versenden unsere Beitrittserklärungen und bestätigen im Erfolgsfall die Mitgliedschaft im HFA. Unsere Briefe an die Hapimag-Partner kosten Cents für Umschläge, Papier, Adressaufkleber und beim Porto zahlen wir mindestens jeweils 0,55 Euro. Auch das Einmahnen von fehlenden Mitgliedsbeiträgen wird aus diesen Mitteln finanziert. Die Möglichkeit des Bankeinzugs verringert unseren Verwaltungsaufwand erheblich.
Die Mitgliedertreffen erfordern neben der Vorbereitung und Organisation auch einen gewissen finanziellen Aufwand für Raummiete und Anzeigen. Auch die Vorstandsmitglieder erhalten Kostenersatz ihrer Reise- und Materialkosten. Unser etwa viermal jährlich erstelltes „Aktuell“ (etwa sechs Seiten) verursacht Papier-, Druck- und Portokosten. Unsere Internetpräsenz, unser Internetauftritt ist nicht unentgeltlich zu haben.
Viele gute Ideen zur Werbung für den HFA sind in und nach den Mitgliedertreffen in Deutschland, Österreich und der Schweiz angesprochen worden. Mit der Finanzkraft der Hapimag können wir aber nicht mithalten. Wir haben keine Zwangsgebühren, um alle Ideen zu finanzieren. Dort wo nur das Engagement unserer Mitglieder gefordert ist, werben wir für die Umsetzung der Idee. Sobald es aber an die Kasse geht, müssen wir abwägen. Deshalb werden wir nicht alle Vorschläge sofort verwirklichen können. Aber: wir bleiben dran! (05/08)

Produkt

so kennzeichnet Hapimag die an die Aktionäre verkauften Aktien bzw. Anteile und andere Nutzungsmöglichkeiten der Hapimag-Ferienwelt. Neben den A-Aktien zu 100 CHF und zu 200 CHF gibt es noch folgende Produkte: B-Aktien; Ferienaktie_21; Hapimag Residenz; Hapimag Residenz 4Plus, Hapimag Residenz Free; Hapimag Explorer; Ferienpass (bis 2004); Feridence Zertifikat (bis 2003); Wohnplan (bis 1997); HFR (bis 1996); HTN Wochen (bis 1985). Außerdem gab es Extrapunkte als Ergänzungen zu den Ferienaktien im Multipack (UNO, DUO, TRIO, QUATTRO, QUINTO) sowie Extrapunkte zum kleinen und großen Jubiläumsangebot (bis 2005) Im Geschäftsbericht 2007 (Seite 11) wird auf diese bestehenden, langjährigen Wohnrechte für Hapimag-Ferienanlagen verwiesen. Auf die HFA-Nachfrage zum Stichtag 31. 12. 2007, welchen Umfang (Inhalt) und welche Laufzeiten diese Produkte haben, wird dazu eine Übersicht abgelehnt. Diese Fragestellung geht über den Rahmen eines Auskunftsbegehrens hinaus, heißt es! Warum sind diese Zahlen geheim? Muss oder soll hier vor den Aktionären – den Eigentümern der AG – etwas verborgen werden? (11/08)

Produkt HFR und HTN

Hapimag Ferien-Residenz (HFR) und Hapimag Teilzeit Nutzung (HTN) sind Produkte, die vor Jahren verkauft wurden. Es wurden dabei fixe Wochen in festgelegten Wohnungen und Ressorts über eine festgelegte Anzahl Jahre verkauft. Diese Verträge laufen spätestens bis 2014 aus. (Glossar Seite 70 Hapimag-Geschäftsbericht 2003)
Diese Wohnungen sind in dieser Zeit dem üblichen Belegungspool entzogen. (01/09)

Produkt Residenz

Residenz wird von Hapimag die Belegung einer Wohnung auf Zeit gegen ein zusätzliches Entgelt genannt. Wird damit die Belegung der Wohnung auf Zeit ein zweites Mal verkauft? Haben nicht alle Aktionäre durch ihren Aktienkauf diese Wohnung schon einmal finanziert? Hapimag beschreibt es so: Produkt Residenz hat sich neben dem Kernprodukt Aktie als ideales Ergänzungsprodukt etabliert. Das Angebot von Hapimag „Residenz“ wendet sich an Partner, die während mehrerer Jahre in Folge ihren Urlaub zur gleichen Zeit im selben Resort verbringen möchten. (Geschäftsbericht 2007 Beilage innere Mittelseite) Die Buchungsmöglichkeiten für die mit Residenz belegten Wohnungen sind eingeschränkt! Die Wohnungen sind dem allgemeinen Belegungspool für den herkömmlichen Aktionär in dieser Residenz-Zeit entzogen! (01/09)

Produkt Residenz Free

ist im Gegensatz zu Residenz 4Plus und Residenz nicht an ein bestimmtes Resort gebunden, sondern ermöglicht, wie die Aktie, den Zugang zu allen Ressorts zu jeder Saisonzeit. Es erfolgt während fünf Jahren eine jährliche Gutschrift von 30 Punkten. (Geschäftsbericht 2006 Seite 12) (01/09)

Punktekontingent

Jeder an Hapimag Beitragszahlende hat das Recht, sich pro „beitragspflichtiges Produkt“ Wohnpunkte nach Massgabe der jeweiligen Bestimmungen Hapimag übertragen zu lassen. Dieses Kontingent kann/sollte jedes Jahr ausgenutzt werden, um für künftige Urlaube in den angenehmen Anlagen von Hapimag verbringen zu können. (09/12)

Punktevermittlung

HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre hat seine „entgeltliche“ Punktevermittlung „nur für HFA Mitglieder“ eingestellt. Unter dem Stichwort Klage sind die ausschlaggebenden Gründe dazu angegeben.
Die neu eingeführte „Beratung in Punkteangelegenheiten“ ist unentgeltlich und steht allen Aktionären offen. Wir wollen selbst den Anschein vermeiden, der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre sei Wettbewerber der Hapimag AG.
Testen Sie unser Beratungsangebot durch Kontakt mit: Hans-Joachim.Kuhl@HFA-info.eu (04/12)

R

Residenz

Residenz wird von Hapimag die Belegung einer Wohnung auf Zeit gegen ein zusätzliches Entgelt genannt. Wird damit die Belegung der Wohnung auf Zeit ein zweites Mal verkauft? Haben nicht alle Aktionäre durch ihren Aktienkauf diese Wohnung schon einmal finanziert? Hapimag beschreibt es so: Produkt Residenz hat sich neben dem Kernprodukt Aktie als ideales Ergänzungsprodukt etabliert. Das Angebot von Hapimag „Residenz“ wendet sich an Partner, die während mehrerer Jahre in Folge ihren Urlaub zur gleichen Zeit im selben Resort verbringen möchten. (Geschäftsbericht 2007 Beilage innere Mittelseite) Die Buchungsmöglichkeiten für die mit Residenz belegten Wohnungen sind eingeschränkt! Die Wohnungen sind dem allgemeinen Belegungspool für den herkömmlichen Aktionär in dieser Residenz-Zeit entzogen! (01/09)

Residenz Free

ist im Gegensatz zu Residenz 4Plus und Residenz nicht an ein bestimmtes Resort gebunden, sondern ermöglicht, wie die Aktie, den Zugang zu allen Ressorts zu jeder Saisonzeit. Es erfolgt während fünf Jahren eine jährliche Gutschrift von 30 Punkten. (Geschäftsbericht 2006 Seite 12) (01/09)

Rollenspiele: Partner, Member, Aktionäre

Rollenspiele: Partner, Member, Aktionäre
Es war im September 2009 als es für alle Aktionäre veröffentlicht wurde: Sie sollen künftig nicht mehr Aktionäre oder Partner sein, nein die Wahrheit oder die wirkliche Bedeutung wird in den Augen des Hapimag – Managements und des Hapimag – Verwaltungsrats allein in dem Wort „Member“ beschrieben.

Rückkaufpreis

für die Ferienaktie_21: er wird ermittelt, indem der Betrag der betriebswirtschaftlichen Eigenmittel gemäss Konzernbilanz der Hapimag (= Eigenkapital und unbefristete Darlehn der Aktionäre) durch die Anzahl der per Ende des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Hapimag-Aktien dividiert wird. Ausschlaggebend ist die Bilanz des der Auszahlung vorausgegangenen Geschäftsjahres. (Entnommen: Allgemeine Bestimmungen der Ferienaktie_21, Punkt 5.2.: Rückkauf der Aktie; gültig seit 01.07.2007)
Hapimag hat mehrfach erklärt, nur zu diesem Preis würden auch A-Aktien zurückgenommen – oder in die Vermittlung aufgenommen werden können, dies sei der „Substanzwert“ oder „innere Wert“. (12/09)

S

Sechzig Wohnpunkte

(bis 2010 waren es 12 Punkte): sind das Nutzungsrecht, das der Aktionär pro Anteil/Aktie und Jahr neuerdings erhält. Die Punkte kann er einsetzen für die Unterbringung in Ferien-Resorts. Der Wert dieses Jahreswohnrechts wird drastisch verringert, da sich in der Vergangenheit immer wieder der Punktebedarf je Woche erhöhte.
Mit der Ausschüttung von nun 60 Wohnpunkten statt vorher 12 Wohnpunkten (5fach) pro Jahr wurde auch der Punkteverbrauch überwiegend mindestens um diesen Wert (5fach) erhöht. Wie glaubhaft ist die Erläuterung, dies sei erforderlich, um zukünftig eine tageweise Abrechnung zu ermöglichen. Wäre dann nicht eine Vervielfachung mit dem Faktor 7 richtiger? Hat die Schweizer Woche nur 5 Tage? Sinkt durch diese Maßnahme erneut der Wert des Aktionärswohnrechts? Der Wert der Wohnpunkte muss endlich langfristig gesichert und möglichst wieder verbessert werden. (01/11)

Select Punktezukauf

Mit den Hapimag Punkteprodukten SELECT
und FLEX können Sie Ihren Mehrbedarf an Wohnpunkten abdecken  Die dabei verechneten Kosten per Punkt sind allerdings sehr hoch!

Select Low* (180 Nebensaisonpunkte, verteilt auf 3 Jahre, à CHF 1080.-)
Select High* (180 Hochsaisonpunkte, verteilt auf 3 Jahre, à CHF 1980.-)

Stand Sept. 2014

Stimmrecht

bezeichnet allgemein die Befugnis, an einer Abstimmung teilzunehmen. In der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft nehmen nicht alle Aktionäre teil, sie können ihr Stimmrecht übertragen. Bei der Hapimag AG haben in der Vergangenheit leider viel zu viele Aktionäre dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung jahrelang uneingeschränkte Handlungsfreiheit gegeben. Sie haben ihre Eigentümerrechte in der Hapimag AG nicht ausgeübt! Die Mehrheit der Aktionäre hat an der Generalversammlung der Hapimag nicht teilgenommen oder – wenn überhaupt – Stimmrechtsvollmacht dem so genannten „unabhängigen Stimmrechtsvertreter“ erteilt. Auf diesen weist die Konzernleitung der Hapimag gerne hin. Der „unabhängige Stimmrechtsvertreter“ ist aber kein Kontrollorgan. Er muss nach dem Schweizer Recht ohne Weisung des Vollmachtgebers immer so stimmen, wie es der Verwaltungsrat vorschlägt! Aber welche Weisung will man geben, ohne den Geschäftsbericht in Langfassung gelesen zu haben? Nur 100-mal wurde die Langfassung des Geschäftsberichtes 2013 in deutsch bei der Hapimag angefordert. Mit Verwunderung und großem Erstaunen ist deshalb die Leicht­gläubigkeit vieler Aktionäre zur Kennt­nis zu nehmen, der „unabhängige Stimmrechtsvertreter“ werde es wohl schon richten.
Der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre (HFA Wien), ist selbst Hapimag Aktionär. Informieren Sie sich doch bitte auf dieser Homepage über seine Ziele und seine bisherige Arbeit. Wir sind eine Interessengemeinschaft von Hapimag Aktionären, eine Initiative, die hauptsächlich um die Teilnahme der Aktionäre an der Generalversammlung (GV) der Hapimag wirbt. Bei den Aktionären, die daran nicht teilnehmen können / wollen, wirbt der HFA (HFA Wien, Partner Nr. 0 235 000) als “parteiischer” Stimmrechtsvertreter im Interesse der Aktionäre um die Übertragung der Vollmacht zur Stimmrechtsausübung in der jährlichen Generalversammlung in der Schweiz (05/2014)

T

Tandem-Tours

heißt die Reisetochter von Hapimag. Damit sollten im Anschluss an eine Erlebnis- oder Besichtigungsreise Gäste für eine bessere Auslastung einzelner Anlagen zusätzlich gewonnen werden. In der bisherigen Praxis hat sich aber gezeigt, dass auch zur Hauptreisezeit in sehr begehrten Anlagen die TandemTours-Teilnehmer untergebracht werden. So werden diese Wohnungen bei außergewöhnlicher Nachfrage in der Hauptsaison für den üblichen Aktionär zusätzlich noch schwieriger zu buchen! (11/08)

Teilnahme

Kümmern Sie sich um Ihr Geld! Der HFA bietet sich als parteiliche Alternative im Interesse der Aktionäre zum sogenannten „unabhängigen Stimmrechtsvertreter“ an, der bekanntlich keine Kontrollfunktion ausübt. Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht verfallen, nehmen Sie an der Generalversammlung der Hapimag selbst teil!
Wenn sich das nicht einrichten lässt, dann erteilen Sie Stimmrechtsvollmacht. Der HFA ist selbst Aktionär bei der Hapimag (Partner-Nummer: 0235000) und kann auch Sie und Ihre Interessen vertreten. (05/08 Kümmern Sie sich um Ihr Geld! Der HFA bietet sich als parteiliche Alternative im Interesse der Aktionäre zum sogenannten „unabhängigen Stimmrechtsvertreter“ an, der bekanntlich keine Kontrollfunktion ausübt. Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht verfallen, nehmen Sie an der Generalversammlung der Hapimag selbst teil!
Wenn sich das nicht einrichten lässt, dann erteilen Sie Stimmrechtsvollmacht. Der HFA ist selbst Aktionär bei der Hapimag (Partner-Nummer: 0235000) und kann auch Sie und Ihre Interessen vertreten. (05/08: Kümmern Sie sich um Ihr Geld! Der HFA bietet sich als parteiliche Alternative im Interesse der Aktionäre zum sogenannten „unabhängigen Stimmrechtsvertreter“ an, der bekanntlich keine Kontrollfunktion ausübt. Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht verfallen, nehmen Sie an der Generalversammlung der Hapimag selbst teil!
Wenn sich das nicht einrichten lässt, dann erteilen Sie Stimmrechtsvollmacht. Der HFA ist selbst Aktionär bei der Hapimag (Partner-Nummer: 0235000) und kann auch Sie und Ihre Interessen vertreten. (05/08t:
 Kümmern Sie sich um Ihr Geld! Der HFA bietet sich als parteiliche Alternative im Interesse der Aktionäre zum sogenannten „unabhängigen Stimmrechtsvertreter“ an, der bekanntlich keine Kontrollfunktion ausübt. Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht verfallen, nehmen Sie an der Generalversammlung der Hapimag selbst teil!
Wenn sich das nicht einrichten lässt, dann erteilen Sie Stimmrechtsvollmacht. Der HFA ist selbst Aktionär bei der Hapimag (Partner-Nummer: 0235000) und kann auch Sie und Ihre Interessen vertreten. (05/08t: Kümmern Sie sich um Ihr Geld! Der HFA bietet sich als parteiliche Alternative im Interesse der Aktionäre zum sogenannten „unabhängigen Stimmrechtsvertreter“ an, der bekanntlich keine Kontrollfunktion ausübt. Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht verfallen, nehmen Sie an der Generalversammlung der Hapimag selbst teil!
Wenn sich das nicht einrichten lässt, dann erteilen Sie Stimmrechtsvollmacht. Der HFA ist selbst Aktionär bei der Hapimag (Partner-Nummer: 0235000) und kann auch Sie und Ihre Interessen vertreten. (05/08)

Traktandum

lt. Duden schweizerisch für Tagesordnungspunkt (TOP) zur Generalversammlung (05/2014).

U

Umschreibgebühr

Falls man die  Aktie via Internet oder Inserat selber anbietet und mit potenziellen Käufern einen Preis ausgehandelt hat, bitte beachten:  Für die Veräusserung von Aktien inklusive Wohnrechten ausserhalb der Familie wird eine Gebühr für die Umschreibung verlangt. Diese wurde kürzlich verdoppelt und beträgt zurzeit CHF 120.– pro Auftrag und Erwerber

Unendlich

und vererbbar ist das Wohnrecht, welches man mit der Hapimag-Aktie erwirbt. Und zwar in der Form, dass pro Jahr und Aktie 60 Wohnpunkte gutgeschrieben werden. Bei Nichtverwendung verfallen diese nach fünf Jahren (Artikel 27 der Statuten). Nebenkosten fallen je nach Anlage in unterschiedlicher Höhe an. Wohnpunkte kann man bei Bedarf dazukaufen, ebenso wie man Punkte verkaufen kann, die man während der Nutzungsdauer selbst nicht nutzen will oder kann. Warum werden nun immer wieder neue Produkte erfunden, die diese Unendlichkeit beenden? Feridence war so ein auf 35 Jahre angelegtes Produkt, dann war die Mitgliedschaft in der Hapimag-Familie automatisch zu Ende. Residenz wird mit unterschiedlichen Laufzeiten (5 bzw. 10 Jahren) angeboten, dafür nimmt man Aktien (mit der unendlichen Laufzeit des Wohnrechtes) in Zahlung. Welcher Gewinn entsteht aus der Umwandlung des unendlichen, vererbbaren Wohnrechtes auf ein begrenztes Wohnrecht und wo geht der hin? (05/08)

V

Verfallpunkte

Wohnpunkte von Aktien gelten 5 Jahre, können aber noch für Urlaube mit Urlaubsbeginn bis einschließlich 31. Oktober des 6. Jahres eingesetzt werden.
Diese Punkte im 6. Jahr werden als Verfallpunkte bezeichnet. Beispiel: Punkte aus 2003 sind Verfallpunkte 2008. Damit kann man noch einen Urlaub buchen, der am 31. Oktober 2008 angetreten wird!
Verfallene Punkte sind Punkte, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Es sind nicht in Anspruch genommene Partner-Ansprüche auf Unterbringung in Ferien-Resorts, vergleichbar nicht eingelösten Zins-Kupons. Schon seit dem Jahre 2000 sind jährlich über 220.000 Punkte ungenutzt verfallen. Im Jahre 2006 waren dies 257.438 Punkte (über 10.700 Urlaubswochen bei 24 Punkten/Woche), im Jahre 2007 waren es sogar 275.322 Punkte (über 11.450 Urlaubswochen [GB 2008 S. 2]).
Es bleibt festzustellen:
Wohnpunkte die ungenutzt verfallen, sind für uns Aktionäre ein Verlust. 2007 waren dies 275.322 Punkte (Umschlagseite 2 d. GB 2008). Multipliziert mit dem anteiligen Jahresbeitrag von rund 18 Euro pro Punkt ergibt dies allein 2007 einen Gesamtverlust von 4,955 Millionen Euro für die betroffenen Aktionäre. Die entgangene Kapitalverzinsung für die Aktienkaufpreise ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt. Aber diese Sichtweise ist dem Hapimag-Konzern fremd.
Er erschwert durch seine Beschränkungen im Punktehandel sowie in der Punktevermittlung des HFA auch die Verwertung solcher Verfallpunkte. (05/08)

Verluste

muss der Hapimag-Konzern seit 1999 nun offen ausweisen, nachdem die Klage des damaligen stellvertretenden Obmann des HFA gegen die Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse tatsächlich in zwei Instanzen gewonnen wurde.
Nachstehend die erschreckenden Zahlen der anschließenden sieben Jahre:
31.12.1999 Investitionsrücklage Anteil Überschuss/Unterdeckung – 9.959.000 CHF s. Seite 26 des Gb 1999 (etwa 6.630.000 Euro Verlust)
31.12.2000 Investitionsrücklage Anteil Gewinn/Verlust – 58.000 CHF s. Seite 30 des Gb 2000 (etwa 40.000 Euro)
Konzernerfolgsrechnung ab 2001 nach IAS:
(ohne Verkäufe von Sachanlagen und gegengerechneten Buchgewinnen)
31.12.2001 Konsolidiertes Ergebnis: – 4.149.000 CHF (etwa 2.760.000 Euro Verlust);
31.12.2002 Konsolidiertes Ergebnis: – 1.866.000 CHF (etwa 1.244.000 Euro Verlust);
31.12.2003 Konsolidiertes Ergebnis: – 9.250.000 CHF (etwa 6.166.000 Euro Verlust);
31.12.2004 Konsolidiertes Ergebnis: – 11.545.000 CHF (etwa 7.730.000 Euro Verlust);
31.12.2005 Konsolidiertes Ergebnis: – 9.331.000 CHF (etwa 6.220.000 Euro Verlust).
Alle Zahlen sind den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre entnommen.
Die Gewinne aus dem Substanzverkauf (Anlagenabgang und Buchgewinne) z.B.: 2002-Hotel Mornington; 2005-die italienischen Anlagen in Lido de Jesolo, Lido de Pomposa und Bordighera sind herausgerechnet.
Im laufenden Geschäft sind von 1999 bis 31.12.2005 insgesamt CHF 46,042 Mio (etwa Euro 30,690 Mio) Verlust entstanden (alle Zahlen Umrechnungskurs durchschnittlich 1 = 1,50 CHF). (12/06)

W

Wohnpunkte

Wohnpunkte sind die von Hapimag auf Grund des jeweils geschlossenen Vertrages gut geschriebenen Punkte, die in den Anlagen nach Massgabe der jeweils gültigen Bestimmungen abgewohnt werden können. Diese Punkte haben in der Regel eine Gültigkeit von 5 Jahres, wobei Hapimag die Frist um 10 Monate (siehe „Verfallpunkte“) verlängert, bis zu der Reisen gebucht sowie die Reisen angetreten sein müssen. (09/12)

Wohnrechtsüberdeckung

mit diesem Kunstwort versucht Hapimag die Benachteiligung, Bevorzugung von Aktionärsgruppen zu begründen.
Aber was versteckt sich dahinter?
Wohnraumüberdeckung beschreibt eine durch Bau, Erwerb oder Anmietung höhere Anzahl bewirtschafteter Wohnungen, als sich durch den Aktienbestand der Aktionäre begründen lässt.
Die Grundkosten für diese zusätzlichen Wohnungen tragen alle Aktionäre. Das sind Zusatzkosten im Jahresbeitrag, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen auf den ersten Blick sicher nicht ergeben.
Heißt eine 20 % Wohnraumüberdeckung also ein um 20 % überhöhter Jahresbeitrag?
Wer hat im Hapimag-Geschäftsmodell die Konzernleitung beauftragt / berechtigt / ermächtigt, dieses Zusatzrisiko und diese Zusatzkosten zu Lasten der Aktionäre einzugehen?
Werden dadurch gemäss § 717 Schweizer Obligationenrecht “die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen” wirklich gewahrt? Die Aktionäre können sich der vertraglichen Zahlungsverpflichtung des Jahresbeitrages nicht entziehen.
Ergibt sich eine Wohnraumüberdeckung nicht schon allein durch die hohe Anzahl an Verfallpunkten? (02/10)
Aus dem Schweizer Obligationenrecht: IV. Sorgfalts- und Treuepflicht Art. 717 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren.

Wohnungs-Kategorien

– Deluxe: teilweise grösserer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht, plus ortsbezogen zusätzliche Infrastruktur und Serviceleistungen.
– Premium: teilweise grösserer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht
– Komfort: durchschnittlicher Standard
– Budget: teilweise kleinerer Wohnraum oder unvorteilhaftere Lage als der Durchschnitt
(entnommen Hapimag-Erlebniswelten Nov.2009)
Die Kategorien-Einteilung wird durch die Resortleitung zusammen mit den Länderverantwortlichen vorgenommen. Sie orientiert sich dabei primär an den bisher verzeichneten Erfahrungen mit Rückmeldungen und wird ca. alle zwei Jahre angepasst.
(Ergänzung nach den Angaben der Hapimag an eine Aktionärin von 04/2011)

Z

Ziele des HFA

Förderung und Unterstützung der Hapimag-Idee Das ist die ursprüngliche Hapimag-Idee: Mit dem Kauf einer Aktie wird Geld zur Verfügung gestellt, um immer wieder Urlaub in Ferienwohnungen verbringen zu können, die man mit anderen Aktionären gemeinsam finanziert und nutzt. Mit dem Investitionsanteil des Aktienpreises werden die Anschaffungskosten/ Neubauten von Anlagen finanziert. So ist es möglich, Urlaub -vorwiegend in Toplagen- an vielen interessanten Zielen mit vertretbaren Preisen zu verbringen. Die Wohnungsnutzung wird flexibel über ein Punktesystem geregelt. Mit regelmäßigen Jahresbeiträgen werden die Abschreibungen und ein erster Teil der laufend anfallenden Kosten finanziert. Über die Nebenkosten erfolgt die restliche Finanzierung des Aufwandes, damit die vorhandenen Wohnungen vor allem gut unterhalten und meist ganzjährig problemlos nutzbar sind. Die im HFA organisierten Aktionäre wollen die Hapimag nicht übernehmen! Der Verwaltungsrat soll seine Funktion als Dienstleister für die Aktionäre erfüllen und sich nicht als deren Vormund verstehen. Er muss nachdrücklich zum verantwortungsvollen Umgang mit unserem Geld angehalten werden!
Wir sehen die Gefahr, dass die derzeitige Politik des Verwaltungsrates die Hapimag-Familie beschädigt und vernichtet. Wir fordern deshalb mit allem Nachdruck, dass der Verwaltungsrat die Geschäftspolitik auf die Interessen der Hapimag-Familie ausrichtet. Wir wollen uns die Hapimag-Familie nicht zerstören lassen!
Hapimag ist eine Schweizer AG im deutschsprachigen Kanton Zug. Deshalb hat sie eine hohe Akzeptanz beim deutschsprachigen Kunden-, Aktionärs- und Partnerkreis, der das Aktienkapital zu über 75 % in seinen Händen hält. Eine ungezügelte Internationalisierung wird abgelehnt. In der AG und in allen Anlagen muss Deutsch eine wichtige Sprache im Umgang mit den Partnern sein und bleiben.
– Werterhalt der Punkte, Werterhalt der Aktie Der Wert der Wohnpunkte ist zu sichern. Jetzt wird der Wert immer wieder drastisch verringert, die Zeiträume der Hochsaison werden ständig ausgedehnt. Der Punktebedarf je Woche wird laufend erhöht. Auch durch diese Maßnahme sinkt der Wert der Punkte ständig.
Das Deckungsprinzip – ausgegebene Aktien / Wohnpunkte mit verfügbarem Wohnraum je Aktionär – darf nicht durchbrochen werden. Die Eintragung in die Wohnungsstammblätter stellen dafür eine mögliche Kontrolle dar. Durch die Veränderung der Punkteanzahl je Woche bei den einzelnen Anlagen wird die Nachfrage angeregt bzw eingedämmt. Die Anlagen sind für die Partner billiger zu machen, wenn sie nicht ausgelastet sind und nicht über andere Reiseanbieter billig zu verschleudern. Durch Verringerung der Punkteanzahl kann die Wirtschaftlichkeit von nicht attraktiven Objekten verbessert werden. Weniger intensiv ausgelastete Anlagen sind also schon durch die Ausgangsveranschlagung eines niedrigeren Punkteverbrauches von Anfang an und nicht als Schnäppchen zu kalkulieren. Damit können die Mitglieder der Hapimag-Familie sicher planen.
Die Fremdnutzung der Hapimag-Wohnungen ist auf eine möglichst geringe Anzahl zu begrenzen.
Schon um den Verdacht der Unredlichkeit auszuschließen, sind die Einnahmen aus Fremdnutzung offen auszuweisen. Dies gilt auch für die Vermietungsgewinne für Läden, Restaurants, etc.
– Entwicklung Hapimag Wir wehren uns gegen einen Umbau der Hapimag zu einem üblichen und austauschbaren Reise- oder Touristikunternehmen. Hapimag soll sich auf seine Aufgabe als Appartementträger beschränken! Bei der Auswahl neuer Standorte ist auf die ganzjährige Benutzbarkeit Rücksicht zu nehmen! Wenn weitere Nachfrage besteht, soll Hapimag geplant und überschaubar wachsen.
Neue Mitglieder sind für die Hapimag-Familie nur mit ehrlichen Argumenten zu werben. Wenn es wegen der bisherigen Vorkommnisse und dem unzureichenden Vertrauen in die Arbeit des Verwaltungsrates keinen Erfolg zeigt, mit ehrlichen Argumenten zu werben, und sich keine andere vertretbare Alternative aufzeigt, dann muss als schlechtere Lösung auch ein Gesundschrumpfen in Betracht gezogen werden. Der HFA fühlt sich der objektiven Sachaufklärung verpflichtet und arbeitet mit der Kraft der Überzeugung für den langfristigen Werterhalt unserer Aktien. (05/09)

Zumietungen

Zumietungen, 10/2014

Hapimag – Zumietungen, das schien einmal die Lösung zu sein, um der Wohnungsnachfrage zu ganz bestimmten Zeiten oder zu ganz bestimmten Orten nachzukommen. Es war schon eine merkwürdige Art, Konkurrenz für das eigene Angebot zu schaffen.

Merkwürdig und Kostspielig? Anstatt dafür zu arbeiten, die eigenen Anlagen ganzjährig gut ausgelastet und damit hoch profitabel zu betreiben, wurden Ferienwohnungen angemietet und den Nutzern des Hapimag-Systems zur Verfügung gestellt. Diese Nutzer mussten neben dem Mietpreis auch alle anderen Kosten des Hapimag – Systems tragen, oder wurden die zusätzlichen Mietkosten gar ganz oder teilweise auf das System im Ganzen verteilt?

Wie formulierte ein Aktionär: Zumietungen sind doch finanzielle Zumutungen!

Wie es heißt, habe Hapimag diese Zumietungen nun eingestellt, obwohl sie auf der Hapimag Homepage noch angeboten würden.

Besinnt sich die Unternehmensführung endlich auf die geniale Hapimag – Idee und deren kostenmäßig vertretbare Umsetzung?

Zusammenschluss

Zusammenschluss: „HFA- Hapimag Ferienclub für Aktionäre“ heisst unser Zusammenschluss von Hapimag Aktionären, welcher 1976 als „Hapimag Ferienclub Austria“ in Wien gegründet worden ist.
Erst 1996 wurde er umbenannt, zwischenzeitlich vereinigt mit „Interessengemeinschaft (IG) Hapimag-Aktionäre Schweiz“ und „Deutsche Aktionärsinitiative Hapimag – Kritische Aktionärsgemeinschaft (DAHapiKA)“. Inzwischen ist der Verein eine der Hapimag Idee wohlwollend gegenüberstehende, aber auch durchaus kritische, internationale Interessengemeinschaft von Hapimag Aktionären im deutschsprachigen Raum, mit über 3.000 Mitgliedern (31.12.2012), erfasst nach dem österreichischen Vereinsgesetz unter ZVR 033085072.
Wir sammeln und bündeln die Beschwerden der Nutzer im Hapimag – System und drängen auf Änderungen bzw. Verbesserungen. Außerdem stellen wir Aktionärsanregungen bei allen von uns erreichbaren Hapimag Aktionären durch Umfragen zur Diskussion. Diese Vorschläge und die Abstimmungsergebnisse teilen wir der Konzernleitung mit. Auch melden wir uns in der jährlichen Generalversammlung der Hapimag AG zu Wort, da der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre selbst Hapimag Aktionär ist (HFA Wien, Partner-Nr. 0 235 000)
Der Hapimag AG sind solche Zusammenschlüsse nicht genehm, wie sonst sind die dortigen Reaktionen auf die aus unserer Sicht durchaus berechtigen Kritiken zu erklären. Vor Jahren wurden wir in Deutschland verklagt, weil wir in einem Werbebrief Zahlen aus dem Geschäftsbericht zitierten, lt. Hapimag unter anderem nicht umfänglich genug zitiert und unrichtig erläutert. Wir wurden im Verfahren als Wettbewerber bezeichnet, da wir damals eine entgeltliche (Kostenerstattung des Aufwandes) Punktevermittlung für unsere Mitglieder angeboten haben. Wettbewerber dürfen sich in Deutschland gegenseitig nicht kritisieren. Deshalb haben wir eine Unterlassungserklärung abgegeben.
2012 wurden wir wegen der Werbung für unseren Zusammenschluss im Internet verklagt, es ging um die Namen der Internetseite: Hapimag-Ferienclub mit der Endung .com, .at, .nl, .ch und .de. Nicht wir, sondern die Hapimag AG sei der Hapimag Ferienclub, so lässt sich die Argumentation der Klage kurz zusammenfassen. Das Verfahren ist nun in der Berufungsinstanz. (01/13)

Zwölf Wohnpunkte

(ab 2010 wurden alle Werte mit fünf mal genommen, nun sind es sechzig Punkte jährlich, aber der Punkteverbrauch wurde auch mindestens mal fünf genommen): sind das Nutzungsrecht, das der Aktionär pro Anteil/Aktie und Jahr erhält. Die Punkte kann er einsetzen für die Unterbringung in Ferien-Resorts. Der Wert dieses Jahreswohnrechts wird drastisch verringert, da sich in der Vergangenheit immer wieder der Punktebedarf je Woche erhöhte. Der Punkteverbrauch für eine Standardwoche wurde heraufgesetzt. Natürlich sinkt durch diese Maßnahme der Wert des Aktionärswohnrechts ständig. Der Wert der Wohnpunkte muss endlich langfristig gesichert und möglichst wieder verbessert werden (05/08, ergänzt 06/10)