Stimmrechtsvollmacht erteilen!
Wir Kleinaktionäre können nur dann Einfluss nehmen, wenn wir gemeinsam auftreten. Deshalb auch mit nur, zwei oder mehr Aktien: nicht abseits stehen, sondern Vollmacht erteilen!
Der HFA – Hapimag Ferienclub für Aktionäre (HFA Wien) bietet – wie schon seit Jahren – allen Aktionären an, auch deren Stimmrechte wahrzunehmen.
Wie geht die Übertragung einer Stimmrechtsvollmacht?
Der HFA ist selbst Hapimag – Aktionär (Partner-Nr. 0235 000). Er ist eine Person, eine juristische Person!
Nur deshalb kann er andere Aktionäre in der jährlichen Generalversammlung (GV) vertreten.
Sie müssen daher auf dem jeweiligen Original-Formular
“Anmeldung und Stimmrechtsvollmacht”
die Stimmrechtsübertragung an einen Aktionär ankreuzen und eintragen:
Name: HFA; Wohnort: Wien; Mitglieder-/Partner-Nr. 0 235 000
Das Formular erhalten Sie jährlich mit der Einladung zur GV von der Hapimag AG zugeschickt! Es ist nur auf der Vorderseite zu unterschreiben und findet nur als Original Verwendung (keine Kopie! kein Fax! keine e-Mail!).
Wir bieten auch einen Kurierdienst für die Vollmachten in die Schweiz an.
Wer uns die Stimmrechtsvollmacht überträgt, sollte diesen Kurierdienst mit nutzen:
HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Deutschland
Wir müssen mit unserem Kurierdienst auch die Abgabetermine einhalten und geben die Vollmachten persönlich ab.
Für die Vertretung in der GV der Hapimag ist die Vollmacht jedes Aktionärs – jährlich erneut – einzeln erforderlich!
Sie können sicher sein, dass der HFA ausschließlich parteiisch in Ihrem Interesse handelt und sich für Sie einsetzt.
Selbstverständlich fließen in das Abstimmungsverhalten auch Fragen und Kritik der HFA-Mitglieder und die uns bekannten Erfahrungen aus Kontakten mit allen Aktionären während eines Jahres ein.