Hapimag Anwälte verzögern diesmal mit Ersuchen um weitere Fristerstreckung um ein Monat die Sonderprüfung!

Fast  im Wochen-Rhytmus verstärkt sich der Eindruck, die Sonderprüfung darf nicht begonnen oder gar noch vor der nächsten GV abgeschlossen werden.  Diesmal wird eine vorgegebene Frist von 20 Tagen um weitere 30 Tage verlängert, weil laut Hapimag Anwälten noch ein großer Abstimmungsbedarf mit der Klientschaft besteht!

Hier auszugsweise ein Schreiben unseres Anwaltes an das Kantonsgericht:

…  beziehe ich mich auf Ihre Mitteilung vom 03. Juni 2019 sowie die Eingabe der Gesuchsteller vom 05. Juni 2019 und teile Ihnen innert der Frist von 5 Tagen zwecks Vormerknahme als  REPLIK-ERGÄNZUNG , dass die Gesuchstellerin im Verfahren vor dem Einzelrichter des Kantonsgerichts Zug jüngst eine Fristerstreckung um 30 Tage –  dies nach einer am 22. Mai 2019 verfügten gerichtlichen Frist von an-gemessenen 20 Tagen,  –   zugestanden erhielt.  ……

  1. Die Gesuchsgegnerin und ihre Anwälte hatten mittlerweile mehr als ein Jahr Zeit, sich mit dem Sonderprüfungsgesuch und den entsprechenden Beilagen im Detail vertraut zu machen; es sei  daran erinnert (Sistierungsbeschlüsse vom 06. Juni 2018), dass zwischen den Parteien dazu d.h. zu allen Sonderprüfungsfragen denn auch einlässliche Gespräche geführt  wurden.  Es ist also nicht einzusehen, dass heute noch ein „grosser Abstimmungsbedarf mit der Klientschaft“ bestehen soll.  Der zusätzliche Fristerstreckungsgrund angeblicher Ferienabwesenheiten wurde unkritisch akzeptiert.
  1. Es mutet prozessual äusserst merkwürdig an, dass nach der Ansetzung einer Frist von 20 Tagen eine um 10 Tage längere Fristerstreckung von 30 Tagen, damit eine Frist von insgesamt   50 Tagen zugestanden wird, merkwürdig umso mehr als dort die freiwillige Gerichtsbarkeit, laut ZPO Art. 250  Bst. c  Ziff. 8 das summarische Verfahren gilt!  …

Und in dieser Tonart geht es leider weiter. Ob und wie lange die Schweizer Gerichte da noch mitspielen, ist schwer abzuschätzen. Und wann die Sonderprüfung endlich beginnen wird, wohl erst recht nicht. (2019/07)

Zurück zur News Übersicht