Wirklich berechtigte Kritik?

Die Hapimag Generalversammlung (GV) 2020 hat schon unter sehr merkwürdigen Umständen stattgefunden!
Nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR) hat eine ordentliche GV alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres stattzufinden. Die GV 2020 war schon Mitte 2019 für Freitag, den 24. April 2020 terminiert. Die Einladung zur GV muss 20 Tage vor der GV den Aktionären vorliegen, d.h. spätestens am 4. April 2020. Hapimag hatte zum 31.12.2019 = 105.716 Aktionäre. Die Einladung zur GV mit der Kurzfassung des  Geschäftsberichtes musste damit 105.716 mal gedruckt und Versand werden. So etwas geht nicht von heute auf morgen. Wir haben aber alle die Erfahrung gemacht, dass sich die Welt wegen Corona von heute auf morgen völlig veränderte.

Nun gab es verschiedentlich Kritik an der Art der Durchführung dieser GV. Wir sind dem nachgegangen und haben festgestellt, nur billige Kritik zu üben scheint diesmal nicht gerechtfertigt.

(2020/04) Zu unserm Bericht „Wirklich berechtigte Kritik?“  (PDF)