Wegen Corona kann unsere Generalversammlung am 21. März nicht wie üblich und geplant stattfinden!

Das Österreichische Corona Ausnahmegesetz für Vereine erlaubt daher zwei Vorgangsweisen für die Abwicklung der GV.

1. Die GV kann bis spätestens zum Jahresende 2021 verschoben werden

2. Die GV kann virtuell stattfinden. So nicht möglich oder zweckmäßig ist, kann der Vorstand  für Beschlüsse durch die Generalversammlung die Durchführung einer schriftlichen Abstimmung (Papierform oder E-Mail) der Mitglieder anordnen, auch wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.
Die COVID-19-GesV betont, dass bei der Entscheidung zur Durchführung einer virtuellen Versammlung sowohl die Interessen der Gesellschaft (des Vereins) als auch die Interessen der Teilnehmer (Mitglieder) angemessen zu berücksichtigen sind.
Die Entscheidung, wie die GV stattfindet, muss nun der Vorstand treffen. (2021/02)